Erhöungsgebühr trotz zusammengerechneter GW?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
gkutes

#11

18.03.2009, 14:17

In meinem Kommentar kann ich dazu auch nichts finden.
sehr unwahrscheinlich. und wenn doch - leg dir einen neuen zu :)

ich denke, das von Xuka wird ja nun reichen
andrea88
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#12

18.03.2009, 14:58

ja, so kenn ich dasd auch bei verfahren vor dem VG oder OVG, werden die streitwerte grundsätzlich zusammengerechnet,

hatte am anfang auch versucht, zusätlich 1008 VV abzurechnen, aber das fanden die vom gericht gar nicht so lustig
evchen17577
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#13

18.03.2009, 15:34

Danke an alle! Ich denke, dass ich meiner Chefin das zu verklickern kann.
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