Familienrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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sunny1985
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#1

18.03.2009, 14:07

Hallo,

ich muss einen Kostenvoranschlag machen Scheidungssache/ Zugewinnausgleich den Streitwert beträgt 250.000,00 €. Gibt es da etwas worauf ich achten muss oder kann mir jemand sagen welche Gebühren ich abrechnen kann. Ich soll alle möglichen Variationen durchrechnen, auch mit einem Vergleich! Ich habe noch nie eine Rechnung in Familiensachen gemacht und brauche eure Hilfe.

LG :P
sunny1985
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#2

18.03.2009, 14:39

Schade hier ist wohl niemand der sich mit solchen Sachen auskennt. :heul
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Daisymaus512
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#3

18.03.2009, 14:44

Hi Sunny! Wenn Scheidung und Zugewinn gerichtlich anhängig sind und zusammen einen Streitwert von 250.000,00 € haben, dann kannst Du eine 1,3 Verfahrensgeb. und eine 1,2 Terminsgebühr in die Rechnung nehmen.

Dann machst Du halt noch einmal eine Rechnung mit der Verfahrens- und Terminsgebühr und nimmst halt auch noch eine 1,0 Einigungsgebühr (allerdings wohl nur aus dem SW der Zugewinnsache) mit rein.

Mehr fällt mir dazu nicht ein. Vielleicht bräuchte man noch ein paar mehr Infos.
[color=#4080FF]Gruß Daisymaus512[/color]

[size=150][color=#0040FF]Glück ist ein kleiner Stern, der mitten in den Tag fällt.[/color] [/size]
[size=59]Ruth W. Lingenfelser[/size]
susannen aus s.

#4

18.03.2009, 14:46

Doch, heute nachmittag zufällig schon. Ein großes Problem ist das eigentlich nicht, aber ich werde dir deine Frage auch nicht vollständig beantworten können, was mit dem angegebenen Streitwert zusammen hängt.

Du kannst außergerichtliche Gebühren verdienen, jedenfalls für die Teile, wie Zugewinn, Unterhalt, Hausrat. Du kannst keine für die Scheidung an sich verdienen, es sei denn, es würde hier eine Scheidungsfolgevereinbarung getroffen werden, die alles regelt.

Gerichtlich verdienst du VG 3100, TG 3104 und kannst auch eine Einigung erhalten, allerdings niemals über den Wert der Scheidung, aber über die anderen Teile, wenn sie eben durch einen Vergleich geregelt werden.

So, jetzt hab ich wahrscheinlich bei dir erstmal für völlige Verwirrung gesorgt. Trotzdem beantworte ich gerne weitere Fragen.
Francis
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#5

18.03.2009, 14:48

Hier musste aber aufpassen, beim Zugewinn kanns leicht passieren, dass ein Mehrwert mitverglichen wird, also zusätzlich ne 0,8 Verfahrensgebühr und ne 1,5 Einigungsgebühr auf den Mehrwert nehmen, Kappung nicht vergessen.

Und natürlich die Reisekosten und Tages- u. Abwesenheitsgelder.
sunny1985
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#6

18.03.2009, 14:56

Hey Daisymaus,

leider habe ich nicht mehr an Infos, als das was ich geschriebn habe. Und das schöne ist, dass meine Chefin selbst noch nicht mal Ahnung vom RVG hat. Deshalb muss bei meinen Rechnungen alles richtig sein.

Trotzdem :dankeschoen, jetzt habe ich wenigsten schon mal einen Anhaltspunkt.

LG Sunny
Zuletzt geändert von sunny1985 am 18.03.2009, 15:01, insgesamt 2-mal geändert.
sunny1985
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#7

18.03.2009, 14:59

Hallo Sussanne aus S.,

anscheint machst du häufiger Anrechnungen in solchen Angelegenheiten, ich soll nur für den Zugewinn den Kostenvoranschlag machen, meine Chefin meinte es würden drei mal Gerichtskosten anfallen, stimmt das???

LG Sunny
susannen aus s.

#8

18.03.2009, 15:04

Gut wäre, du hättest eine RVG für Anfänger. Bei dem Streitwert solltest du ganz auf Nummer sicher gehen, sonst ist so ein Mordsärger mit dem Mandanten vorprogrammiert, dass ich nicht einmal darüber nachdenken möchte. Meine letzte Scheidung, die ich mit einem annähernden Wert, wie eurem abgerechnet habe (waren allerdings nur 130.000,00 €), kam mit allem Pipapo (Zugewinn, Hausrat, elterliche Sorge, Umgang...) auf einen Gesamtkostenbetrag von rund 11.000,00 € (Vergleich inkl.)!!! Da kannst du dir ungefähr ausrechnen, wie hoch eure Rechnung werden könnte, wenn tatsächlich alle Eventualitäten eingebaut werden müssen! Bei der Höhe kann schon der Eine oder Andere mal gehörig aus der Kiepe springen, wenn Euer Kostenvoranschlag hier zu viel Differenz aufweist!
susannen aus s.

#9

18.03.2009, 15:06

O. K. weiter gehts: Was genau will deine Chefin machen? Scheidungsantrag mit Zugewinn? Zugewinn einzeln geht, wenn ich nicht völlig auf dem Schlauch stehe, erst nach Scheidung, sonst im Verbund, aber nicht während der Trennung! 3 GK sind richtig.
sunny1985
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#10

18.03.2009, 15:09

Oh, ich habe nicht gewusst, dass es eine so hohe Rechnung werden wird. Ich hoffe ich mache da alles richtig sonst weisen mir der Mandant und meine Chefin den Kopf ab. Naja, aber mit Deinen Infos werde ich das bestimmt schon hinbekommen.

Danke nochmals
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