3306 Anrechnung auf 2300?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
ForgottenAngel
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#1

17.03.2009, 09:59

Hallo!

Leider war ich in meinem Beruf lange nur als Schreibkraft tätig und bin daher etwas eingerostet in Gebührenfragen. Vor allem, da ich auch BRAGO gelernt hab.

Habe folgenden Fall:
Außergerichtliches Aufforderungsschreiben, nicht gezahlt; sodann MB erstellt, aber vor Einreichung wurde doch gezahlt.

Also ich muss auf jedenfall die Geschäftsgebühr und die 3306 für den MB berechnen, aber ich gehe doch mal davon aus, dass ich die Geschäftsgebühr nicht in voller Höhe berechne, sondern dass diese irgendwie angerechnet wird. Kann mir jemand sagen, wie das in der Rechnung aussehen muss??

Danke!
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Smilie
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#2

17.03.2009, 10:04

korrigiert weil Bockmist - weg. der Abrechung siehe gkutes!

Die GG wird in voller Höhe berechnet - und auf die VG angerechnet - dadurch wird diese vermindert.
Zuletzt geändert von Smilie am 17.03.2009, 10:31, insgesamt 1-mal geändert.
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gkutes

#3

17.03.2009, 10:12

da es hier um die 3306 geht, sieht die Rg wie folgt aus
1,3 GG
P+T
USt

und fürs MV
0,5 VG
abzgl. Anrechung 0,5 GG
P+T
USt
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Smilie
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#4

17.03.2009, 10:31

oh je.. wer lesen kann.... ich jedenfalls momentan nicht. - hab mich voll mit den Nummern vertan und muss gkutes Abrechung :zustimm
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ForgottenAngel
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#5

17.03.2009, 15:41

Jetzt habt ihr mich noch mehr verwirrt...

Dachte ich muss das so rechnen:
außergerichtlich:
Gegenstandswert § 23 RVG 4.197,73 EUR
Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG 1,3 354,90 EUR
Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 374,90 EUR
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 RVG ( aus 374,90 EUR) 71,23 EUR
Endsumme 446,13 EUR


gerichtlich
Beendigung des Auftrags Nr. 3306, 3305 VV RVG 0,5 136,50 EUR
Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 156,50 EUR
abzüglich Anrechnung 0,65 Geschäftsgebühr -177,45 EUR
Zwischensumme -20,95 EUR
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 RVG ( aus -20,95 EUR) -3,98 EUR
Endsumme -24,93 EUR


aber irgendwie kann das ja nicht stimmen.. die erledigungsgebühr 3306 is doch nur 0,5....
gkutes

#6

17.03.2009, 15:55

aber irgendwie kann das ja nicht stimmen.. die erledigungsgebühr 3306 is doch nur 0,5....
eben - also ich gehe eigentlich immer nur von den gebührensätzen und nicht von den beträgen aus.

ich mach das mal eben mit meinem programm
gkutes

#7

17.03.2009, 16:09

anno rechnet mir auch ein guthaben für den mandanten aus :) ich könnte schreien! das kann nicht richtig sein!
ForgottenAngel
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#8

17.03.2009, 16:15

na dann weiß ich ja wenigstens, dass ich richtig gelegen habe... aber das is schon heftig..
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Supersabsy
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#9

17.03.2009, 16:27

Ich kriege das auch so raus... Aber wenn nur eine 3306 in HÖhe von 0,5 anfällt, rechnet man dann 0,65 der Geschäftsgebühr an? Ich bin mir da unsicher...
Bild Bild

Bild
secret72

#10

17.03.2009, 16:35

Meine Abrechnung würde so aussehen:

Gegenstandswert: 4.197,73 €
1,3 Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 VV RVG 354,90 €
0,5 Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid, vorzeitige Beendigung des
Auftrags § 13, Nr. 3306, 3305 VV RVG 136,50 €
0,5 Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 4.197,73 € -136,50 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen -
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 40,00 €
Zwischensumme netto 394,90 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 75,03 €
zu zahlender Betrag 469,93 €
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