Kostfestsetzung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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pepe
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#1

17.03.2009, 10:15

Wir vertreten Beklagten.

Beklagter bekommt Mahnbescheid zugestellt. Wir legen Widerspruch ein. Das ganze geht ans Prozessgericht und dort nimmt der Kläger seine Klage zurück.

Wir beantragen Kostfestsetzung einer 1,3 Verfahrensgebühr.

Gericht setzt fest und zieht eine hälftige Geschäftsgebühr ab.

:?: :?: :?: Wir waren doch niemals außergerichtlich tätig?

Differenz liegt unter 200 € Sofortige Beschwerde oder Erinnerung?

Pepe
gkutes

#2

17.03.2009, 10:31

§567zpo.
sicher, dass eine GG abgezogen wurde und nicht vielleicht eure 0,5 gebühr fürs mahnverfahren?
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NickyS
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#3

17.03.2009, 10:32

Erinnerung.

Außerdem würde ich dem Gericht den Hinweis geben, daß die Anrechnung der Geschäftsgebühr nicht von Amts wegen, sondern nur auf substantiierten Vortrag der Gegenseite zu erfolgen hat (BGH; VIII ZB 57/07).
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Smilie
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#4

17.03.2009, 10:34

Erinnerung.

Außerdem würde ich dem Gericht den Hinweis geben, daß die Anrechnung der Geschäftsgebühr nicht von Amts wegen, sondern nur auf substantiierten Vortrag der Gegenseite zu erfolgen hat (BGH; VIII ZB 57/07.
:zustimm
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#5

17.03.2009, 10:34

@gkutes
Ja, sicher, steht in der knappen Begründung drin!


@NickyS
Danke

Wie lautete denn der Antrag bei der Erinnerung?
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#6

17.03.2009, 10:35

genauso wie bei der sof. Beschwerde...

Hiermit erheben/legen wir ein (bin mir grade nicht sicher) wir gegen den KfB das Rechtsmittel der Erinnerung, weil blabla... Begründung dafür eben.
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#7

17.03.2009, 10:39

Smilie hat geschrieben:genauso wie bei der sof. Beschwerde...

Hiermit erheben/legen wir ein (bin mir grade nicht sicher) wir gegen den KfB das Rechtsmittel der Erinnerung, weil blabla... Begründung dafür eben.
Also keinen Antrag?

Ist ja meine erste Erinnerung! :oops:
gkutes

#8

17.03.2009, 10:46

wenn du schon ne beschwerde gemacht hast, dann ersetzt du einfach das wort beschwerde durch erinnerung :)

kurz und knackig
legen wir hiermit Erinnerung gegen kfb vom ... ein. Da dem Beklagtenvertreter keine GG entstanden ist, hat keine Anrechnung auf die VG zu erfolgen.
pepe
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#9

17.03.2009, 10:49

Ok! Danke!
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