Ich hab da mal eine Frage:
und zwar haben wir für unseren Mandanten einen Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge gestellt. Dem wurde auch stattgegeben und wir haben nen Beschluss vom Gericht bekommen, dass unser Mandant die elterliche Sorge alleinig bekommen hat.
Und nun hat mir mein Chef verfügt, dass ich einen KFA stellen soll.
Ich bin mir da aber nicht so sicher. Ich kann doch nur die hälftigen GK festsetzen lassen, oder?
KFA Familiensache
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Kommt drauf an, wie das Urteil lautet, oder nicht? Euer Mandant hat ja den Rechtsstreit scheinbar voll gewonnen, also warum sollte er die Kosten tragen? Auch die Gerichtskosten müsste die Gegenseite tragen, es sei denn, die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
Oder seh ich das falsch?
PS: Ich würde einfach mal die GK in Ansatz bringen, die ihr auch einbezahlt habt. Gekürzt werden können sie ja immer noch.
Oder seh ich das falsch?
PS: Ich würde einfach mal die GK in Ansatz bringen, die ihr auch einbezahlt habt. Gekürzt werden können sie ja immer noch.
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Wie wäre es, wenn Du uns erst mal die Grundlage für ein KFV mitteilst, nämlich die KGE?
~ Grüßle ~
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Na dann würde ich erst mal einen Antrag stellen, der Gegenseite die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Den KFA bekommste sonst sowieso postwendend zurück, weil keine Kostenentscheidung ergangen ist.
Du könntest auch nen Schriftsatz ans Gericht schicken mit dem Antrag, dass der Gegenseite die Verfahrenskosten auferlegt werden sollen. Und vorsorglich für den Fall der antragsgemäßen Entscheidung übergibst du deinen KFA in der Anlage.susannen aus s. hat geschrieben:Na dann würde ich erst mal einen Antrag stellen, der Gegenseite die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Den KFA bekommste sonst sowieso postwendend zurück, weil keine Kostenentscheidung ergangen ist.