Kostenfestsetzung für I. Instanz trotz Unterbrechung 240 ZPO

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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naya
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#1

10.03.2009, 10:48

Liebe Kollegen,

folgendes Problem:

Wir sind Kläger, 2 Beklagte auf der Gegenseite.
Während des laufenden Klageverfahrens geht Beklagter zu 2. in Insolvenz.
Teil-Urteil ergeht, Beklagte zu 1. wird antragsgemäß verurteilt.
Die Kosten bleiben einem Schlussurteil vorbehalten.
Beklagte zu 1. geht in Berufung, nimmt nach Hinweis OLG die Berufung zurück, Kosten Berufungsverfahren gehen zu Lasten der Beklagten zu 1.

Frage:
Was ist mit den Kosten der I. Instanz? Muss ich das Insolvenzverfahren des Beklagten zu 2. abwarten, bis eine Kostengrundentscheidung ergehen kann, auf deren Basis ich dann erst die Kostenfestsetzung betreiben kann?
Es kann doch nicht sein, dass der Mandant bis dahin auf den Kosten der I. Instanz sitzen bleibt!

Ich danke schon jetzt für Eure Hilfe :)
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wifey
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#2

10.03.2009, 10:55

Die beiden Beklagten sind doch bestimmt Gesamtschuldner - dann habt Ihr doch zumindest 1 nicht insolventen Beklagten, der sich dann um die Kosten kümmern kann ;-)
Viele Grüße

ich
gkutes

#3

10.03.2009, 10:59

ich lese jetzt irgendwie nicht, dass du eine KGE für die erste Instanz hast...
naya
Foren-Praktikant(in)
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#4

10.03.2009, 11:17

DARUM geht es doch....
Ich habe keine Kostengrundentscheidung gegen die Beklagte zu 1. und möchte wissen, ob ich
1. diese beim Gericht der I. Instanz beantragen kann und dann quasi eine Teil-Kostengrundentscheidung ergeht
oder
2. ich bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens des Beklagten zu 2. warten muss, um dann vom Gericht meines Hauptverfahrens der I. Instanz eine gesamtschuldnerische Kostengrundentscheidung zu erhalten?

Ich weiß, ist kompliziert.......
gkutes

#5

10.03.2009, 11:24

sorry, aber du drückst dich wirr aus....
wenn du deine KGE für die I. Instanz hast, dann kannst du auch nichts festsetzen lassen.
naya
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#6

10.03.2009, 11:26

DAS ist mir ja vollkommen klar....
Meine Frage ist doch:
WANN und WIE bekomme ich die Kostengrundentscheidung für die I. Instanz?
gkutes

#7

10.03.2009, 12:07

ich bin etwas allergisch auf GROSSBUCHSTABEN (!)
aber jetzt habe ich es wenigstens verstanden.

deine frage kann ich leider nicht beantworten. ich würde jetzt einfach mal auf blauen dunst eine KGE beantragen.
naya
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#8

10.03.2009, 12:11

Na, und ich bin allergisch gegen blauen Dunst *haha*

trotzdem danke für die Mühe!

:-)
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