folgendes Problem:
Wir sind Kläger, 2 Beklagte auf der Gegenseite.
Während des laufenden Klageverfahrens geht Beklagter zu 2. in Insolvenz.
Teil-Urteil ergeht, Beklagte zu 1. wird antragsgemäß verurteilt.
Die Kosten bleiben einem Schlussurteil vorbehalten.
Beklagte zu 1. geht in Berufung, nimmt nach Hinweis OLG die Berufung zurück, Kosten Berufungsverfahren gehen zu Lasten der Beklagten zu 1.
Frage:
Was ist mit den Kosten der I. Instanz? Muss ich das Insolvenzverfahren des Beklagten zu 2. abwarten, bis eine Kostengrundentscheidung ergehen kann, auf deren Basis ich dann erst die Kostenfestsetzung betreiben kann?
Es kann doch nicht sein, dass der Mandant bis dahin auf den Kosten der I. Instanz sitzen bleibt!
Ich danke schon jetzt für Eure Hilfe
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)