Sozialgericht - PKH bewilligung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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uwemo
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#1

06.03.2009, 10:47

Wir haben gegen die Arbeitsagentur Antrag auf Erlass einer e.A. beim SG gestellt plus PKH Antrag. Nun hatte sich die Sache erledigt, da begehrter Leistungsbescheid erteilt wurde. Erledigungserklärung unsererseits erfolgte mit Antrag der Gegenseite die Kosten unserer Tätigkeit aufzuerlegen. Nun bekomme wir Beschluss vom SG dassunserem Mdt PKH unter Beiordnung bewilligt wird.

Wie gehts denn nun weiter ?

Danke

uwemo
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LuzZi
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#2

06.03.2009, 10:49

Die Kosten einfach der Gegenseite aufgeben. Eine Kostengrundentscheidung ist doch getroffen worden oder nicht? Beschluss des Gerichts ist diesbezüglich ergangen?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
uwemo
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#3

06.03.2009, 11:17

LuzZi hat geschrieben:Die Kosten einfach der Gegenseite aufgeben. Eine Kostengrundentscheidung ist doch getroffen worden oder nicht? Beschluss des Gerichts ist diesbezüglich ergangen?

Wie ich schon schilderte ist hier nur eine Erledigung des rechtsstreits erfolgt. Eine Kostengrundentscheidung gabs bisher nicht. Nur eben den PKH Beschluss.
susannen aus s.

#4

06.03.2009, 11:34

Is das nicht wurscht? Hauptsache du bekommst deine Kosten und in dem Fall dann eben aus der Staatskasse. Gegebenenfalls holt die sich das bei der Gegenseite wieder, ist doch nicht anders, als in Zivilsachen, oder?
uwemo
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#5

06.03.2009, 14:56

Was trag ich denn in die PKH Abrechnungsformulare ein ? gegenstandswert in Sozialsachen is ja nicht
Julie84

#6

06.03.2009, 15:11

Ich würde da jetzt einfach einen Kostenfestsetzungsantrag für die PKH beantragen beim SozG mit den Betragsrahmengebühren für die Sozialsachen. Oder in in dem Leistungsbescheid ein bestimmter Gegenstandswert gegeben?
Ich würde das so handhaben, wie auch die PKH-Bewilligung in Zivilsachen.
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LuzZi
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#7

06.03.2009, 16:17

Julie84 hat geschrieben:Oder in in dem Leistungsbescheid ein bestimmter Gegenstandswert gegeben?
Selbst wenn, total uninteressant.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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renajö
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#8

06.03.2009, 16:37

Julie 84 :zustimm
Ganz normal PKH-Vergütungsantrag an SG schicken. Anträge sind ja geschrieben, ist wie bei Klaganträgen. Betragsrahmengebühr eingeben... fertig. Das SG wird sich dann schon melden, wenn die meinen, sie müssten sparen, wie so häufig.
:wink2
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