Hallo zusammen,
ich bräuchte mal wieder Eure Hilfe.
Kurze Zusammenfassung:
Verfahren AG
dann Berufung LG (Berufung der Gegenseite zurückgewiesen)
KFA gestellt beim AG
Sofortige Beschwerde der Gegenseite gegen KFA
sofortige Beschwerde gegen KFA wurde verworfen durch LG.
Ich hoffe, es ist verständlich...
Meine Frage ist nun, ob ich den KFA für das Beschwerdeverfahren (Nr. 3500 VV RVG) auch beim AG stellen muss.
Danke!
Verfahren Sofortige Beschwerde - an welches Gericht KFA?
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich würd sagen ja. Ich stelle grundsätzlich immer alle meine KfAs beim AG, vorausgesetzt natürlich, es war I. Instanz. Wenn nicht dann halt eben LG bei I. Instanz usw.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.