Verfahren Sofortige Beschwerde - an welches Gericht KFA?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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avors
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#1

04.03.2009, 10:17

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal wieder Eure Hilfe.

Kurze Zusammenfassung:

Verfahren AG
dann Berufung LG (Berufung der Gegenseite zurückgewiesen)
KFA gestellt beim AG
Sofortige Beschwerde der Gegenseite gegen KFA
sofortige Beschwerde gegen KFA wurde verworfen durch LG.

Ich hoffe, es ist verständlich...

Meine Frage ist nun, ob ich den KFA für das Beschwerdeverfahren (Nr. 3500 VV RVG) auch beim AG stellen muss.

Danke!
[color=#4000FF]Ich liebe Arbeit! Ich könnte stundenlang zusehen...[/color]
Xuka
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#2

04.03.2009, 10:19

Du musst den KFA beim AG stellen, siehe § 103 Abs. 2 ZPO.
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#3

04.03.2009, 10:19

Ich würd sagen ja. Ich stelle grundsätzlich immer alle meine KfAs beim AG, vorausgesetzt natürlich, es war I. Instanz. Wenn nicht dann halt eben LG bei I. Instanz usw.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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avors
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#4

04.03.2009, 10:31

Hey das ging ja mal super schnell würde ich sagen! Vielen lieben Dank!

LG
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