brauche dringend Hilfe bei einer Abrechnung.
Unsere Mandanten wurde auf 1.142,77 € verklagt. In der mündlichen Verhandlung hat man sich verglichen und nicht rechtshängige Ansprüche gleich miterledigt. Das Gericht hat den Streitwert auf 1.142,77 € für den Rechtsstreit und 13255,60€ für den Vergleich festgelegt.
Nun meine Frage, wie zum Teufel
![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
Da wir keinen Klagauftrag bezüglich der nicht rechtshängigen Ansprüche haben, müsste ich diese über 2400 RVG abrechnen?
Ich habe keinen Plan, wie diese Rechnung aussehen soll. Bei einem Klageauftrag wüsste ich es, aber so???????
Kann mir jemand helfen?
Danke Bindi00