extra Gebühr VU

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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worldi
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#1

02.03.2009, 09:38

Klage über 2.100 €
Termin anberaumt - Gegenseite nicht erschienen - VU
Einspruch der Gegenseite gegen VU
neuer Termin, Rechtzeitigkeit des Einspruchs gegen VU wurde festgestellt
Vergleich abgeschlossen, dass Gegenseite 1.300 € zahlt
Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs gegeneinander aufgehoben


Frage: Bekommt man für das VU noch eine extra Gebühr?

1,3 3100 (2.100 €)
1,2 3100 (2.100 €)
??
1,0 Vgl. (2.100 €)
PEP
19 %
rosa

#2

02.03.2009, 09:43

??
zu BRAGO zeiten gabs hierfür eine umgangssprachlich genannte "sonderverhalndlungsgebühr" das gibts bei RVG nicht mehr. nur ne 1,2 TG kann hier abgerechnet werde
ant
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#4

02.03.2009, 09:44

nein, geht in die 1,2 TG über
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jojo
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#5

02.03.2009, 10:21

jojo, so ist das.
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Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

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#6

02.03.2009, 12:55

jojo hat geschrieben:jojo, so ist das.
Das finde ich auch... :wink:
~ Grüßle ~
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Bild

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#7

02.03.2009, 13:06

da kommen die beiden rechtspfleger hier um die ecke und dann so was :) :senf
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jojo
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#8

02.03.2009, 13:42

Was erwartest du denn ? In Nummer 2 hast du doch schon alles gesagt.... Und so ein bisken Senf kann ja nicht schaden, oder ?
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#9

02.03.2009, 13:43

Und so ein bisken Senf kann ja nicht schaden, oder ?
das stimmt, alles gut :)
bin ja froh wenn ihr euer :zustimm postet, gibt ja dann mehr sicherheit :)
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