Hallo,
habe da mal ne Frage. Was für Gebühren werden im Medizinrecht in Verfahren vor dem Zulassungsausschuss abgerechnet? Ich könnte mir vorstellen, dass dies in das Sozialrecht fällt. Allerdings gibt es ja da auch noch die Teilung zwischen Betragsrahmengebühren und Tabellengebühren. Habe echt keinen Plan. Ist die erste Sache, die ich so abrechnen soll. Wir rechnen sonst immer nach Vergütungsvereinbarung ab.
LG
gabrielle
Welche Gebühren vor dem Zulassungsausschuss (MedR)?
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Welchen Zulassungsausschuss meinst du?
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Ich glaube auch dass es ins Sozialrecht fällt und würde man im VV zum RVG nachsehen
- gabrielle
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jou, tendiere dazu, eine 1,3 Geschäftsgebühr zu berechnen. Laut STreitwertkatalog ist dafür der 3-fache Regelstreitwert anzusetzen. Frage ist jetzt nur noch, was ist der Regelstreitwert bzw. wie hoch ist dieser.