!Anrechnung Geschäftsgebühr mit versch. Streitwerten!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Brillenschlange
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#1

25.02.2009, 10:02

Frage an alle Gebührenprofis!!!
Unfallsache:
vorgerichtlicher Schriftverkehr mit Versicherung, keine Einigung,
Klage Streitwert 2455,14 €
streitiges Verfahren, Termin, Endurteil
Gegner muss nur 518,38 € zahlen u. vorgerichtl. Kosten i.H.v. 83,54 €!

Meine Frage: in welcher Höhe muss ich die Geschäftsgebühr anrechnen??
Muss ich die 83,54 € anrechnen oder 0,65 aus den 2455,14 €??

:wirr

Danke schon mal!!
susannen aus s.

#2

25.02.2009, 10:03

0,65 aus 2455,14 €
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#3

25.02.2009, 10:03

ich bin durch Deine Überschrift verunsichert - wie ist denn der außergerichtliche Gegenstandswert?

auch
2455,14 €
u. vorgerichtl. Kosten i.H.v. 83,54 €!
die spielen bei der Anrechung keine Rolle.
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#4

25.02.2009, 10:10

@Smilie:
der außergerichtliche Streitwert ist auch 2455,14€. Das ist der Betrag, den wir von der Vers. gefordert hatten u. den haben sie nicht bezahlt. Dann wurde Klage eingereicht über diesen Betrag + unsere vorgerichtlichen Gebühren.
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#5

25.02.2009, 10:22

wie gesagt, dann Anrechung
0,65 aus den 2455,14 €??
war halt nur durch die Überschrift irrtiert weil da von unterschiedlichen Streitwerten die Rede ist.
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#6

25.02.2009, 10:32

Ok, danke ist auch meine Meinung, aber Cheffe will anders!!
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#7

25.02.2009, 10:37

kannste Cheffe sagen: "Anders ist aber falsch." ;-)
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Suse
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#8

25.02.2009, 10:42

:zustimm
LG, Ela
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