Frage an alle Gebührenprofis!!!
Unfallsache:
vorgerichtlicher Schriftverkehr mit Versicherung, keine Einigung,
Klage Streitwert 2455,14 €
streitiges Verfahren, Termin, Endurteil
Gegner muss nur 518,38 € zahlen u. vorgerichtl. Kosten i.H.v. 83,54 €!
Meine Frage: in welcher Höhe muss ich die Geschäftsgebühr anrechnen??
Muss ich die 83,54 € anrechnen oder 0,65 aus den 2455,14 €??
Danke schon mal!!
!Anrechnung Geschäftsgebühr mit versch. Streitwerten!
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- Forenfachkraft
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ich bin durch Deine Überschrift verunsichert - wie ist denn der außergerichtliche Gegenstandswert?
auch
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2455,14 €
die spielen bei der Anrechung keine Rolle.u. vorgerichtl. Kosten i.H.v. 83,54 €!
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@Smilie:
der außergerichtliche Streitwert ist auch 2455,14€. Das ist der Betrag, den wir von der Vers. gefordert hatten u. den haben sie nicht bezahlt. Dann wurde Klage eingereicht über diesen Betrag + unsere vorgerichtlichen Gebühren.
der außergerichtliche Streitwert ist auch 2455,14€. Das ist der Betrag, den wir von der Vers. gefordert hatten u. den haben sie nicht bezahlt. Dann wurde Klage eingereicht über diesen Betrag + unsere vorgerichtlichen Gebühren.
Wenn nicht jetzt ... wann dann !!
wie gesagt, dann Anrechung
war halt nur durch die Überschrift irrtiert weil da von unterschiedlichen Streitwerten die Rede ist.0,65 aus den 2455,14 €??
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Ok, danke ist auch meine Meinung, aber Cheffe will anders!!
Wenn nicht jetzt ... wann dann !!
kannste Cheffe sagen: "Anders ist aber falsch."
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