Zwei PfÜB´s in einer Sache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Bellachen
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#1

21.02.2009, 21:22

Guten Abend Ihr Lieben!

Wir haben einen Titel gegen unsere eigene Mandantin erworben, weil sie unsere Gebührenrechnung nicht begleichen konnte. Den Titel haben wir dann auch erwirkt und dann einen PfÜB beantragt (DS Bank, wo die Mandantin ihr Konto hat). Das Konto wurde gesperrt und die Mandantin fing dann an kleine Raten zu zahlen. Nach zwei pünktlich eingegangenen Raten haben wir dann das Konto wieder freigegeben. Dann kamen plötzlich keine Raten mehr und ich sollte dann wieder einen PfÜB beantragen. In der Drittschuldnererklärung hat uns die Bank dann gesagt, dass nur soziale Gelder eingehen und ein Gläubiger vor uns noch eine Forderung hat.

Also: 1. Gläubiger xy
2. wir mit 1. PfÜB
3. wir mit 2. PfÜB

Jetzt haben wir ein Schreiben vom Gericht bekommen, dass die PfÜBs einstweilen eingestellt werden sollen und gefragt, warum wir einen erneuten PfÜb nach dem ersten beantragt haben.

Es war eine Anweisung vom Chef und jetzt soll ich mir was überlegen, was ich dem Gericht schreiben soll. Hätten wir keinen erneuten PfÜB beantragen müssen? Ich blicke da nicht so wirklich durch und bitte Euch um Eure Hilfe und Erläuterungen.

Schon mal vielen Dank im Voraus!
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NicoleH
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#2

21.02.2009, 21:28

ihr hättet keinen neuen pfüb beantragen müssen - es sei denn er war über nen anderen titel.

wenn ihr einen pfüb beantragt, dann müsst ihr ihn später nur auf eis setzen (der bank mitteilen, dass er ruhen soll), dass ihr ihn zur not wieder aktivieren könnt.

der zweite pfüb wäre daher nichtnötig gewesen.
Die Wahrheit ist irgendwo da draußen - oder im RVG.
Bellachen
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#3

21.02.2009, 21:30

Der PfÜB lautete über den gleichen Titel wie der erste.

Also muss ich jetzt dem Gericht bzw. der Bank mitteilen, dass er ruhen soll?
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Gruftie
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#4

21.02.2009, 21:34

Also muss ich jetzt dem Gericht bzw. der Bank mitteilen, dass er ruhen soll?
Nein, denn ihr habt ja das Konto damals freigegeben. Ihr müsstet jetzt eigentlich der Bank schreiben, dass die Pfändung wieder auflebt, da die Schuldnerin die Ratenzahlung nicht eingehalten habt. Und den neuen Pfänder müsstet Ihr m.E. zurücknehmen...

Wenn Ihr nochmal so etwas habt, dann teilt der Bank nur mit, dass Ihr eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Schuldner getroffen habt und der Pfänder unter Beibehaltung der Rangfolge ruhen soll. Das ist ganz wichtig, weil ihr damit den Rang behaltet...
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#5

21.02.2009, 21:44

Es ist ja jetzt so, dass wir an zweiter Rangstelle und an dritter Rangstelle mit der gleichen Forderung stehen. Vom Gericht kamen jetzt Beschlüsse, dass die Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse eingestellt werden sollen, da auf dem Konto eh nur soziale Gelder eingehen, die nicht gepfändet werden können.

Gleichzeitig bittet das Gericht um Erläuterung, warum ein zweiter PfÜB beantragt wurde wg. der gleichen Forderung. Ich kann ja schlecht schreiben, weil ich es nicht besser wusste....?!?!?!
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Gruftie
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#6

21.02.2009, 21:46

Ich kann ja schlecht schreiben, weil ich es nicht besser wusste....?!?!?!
Stimmt...wär ein bisschen peinlich...:mrgreen:

Schreib doch einfach, dass es ein Büroversehen war...
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#7

21.02.2009, 21:49

Werd ich dann wohl machen. Zum Glück war es eine Anordnung vom Chef, die auch in der Akte vermerkt wurde...Puh... Vielen Dank für Eure Hilfe.
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Gruftie
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#8

21.02.2009, 21:50

Zum Glück war es eine Anordnung vom Chef
Er hätte es aber eigentlich wissen müssen, oder? :vogel

Wünsche Dir noch ein schönes Rest-Wochenende!! :wink1
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Jupp03/11

#9

21.02.2009, 22:02

Welche Drittschuldnererklärung wurde eigentlich nach der 1. Pfändung abgegeben?
Bellachen
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#10

21.02.2009, 22:02

Eigentlich schon. Aber dann kommt bestimmt wieder, dass ich es doch auch hätte wissen müssen von ihm.

Wünsche Dir auch ein schönes Rest-Wochenende!
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