Wann wird KfB erlassen wenn es in die nächste Instanz geht?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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beast
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#1

19.02.2009, 09:10

Hallo!
Wir haben einen Rechtsstreit vor dem Landgericht geführt. Dort haben wir dann auch einen KfA gemacht. Das Verfahren wurde nunmehr an das OLG abgegeben.

Wir unser KfA noch vom LG erlassen oder wird die Kostenentscheidung erst vom OLG getroffen, sprich wir müssen nach Entscheidung einen neuen KfA beim OLG beantragen? :oops:
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Smilie
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#2

19.02.2009, 09:12

Das kommt immer ganz darauf an, zu welchem Zeitpunkt das OLG die Akten vom LG anfordert. Wenn der Rechtspfleger beim LG schnell ist und den KfB macht, bevor die Akten ans OLG geschickt werden, bekommt ihr ihn noch, wenn nicht, dann müsst Ihr warten.
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Gelini
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#3

19.02.2009, 09:13

Eigentlich müsste das LG den KFB erstmal erlassen, weil jede Instanz für sich gerechnet wird. Ich würde aber lieber das LG bitten, mit der Entscheidung zu warten, bis OLG-Entscheidung vorliegt, sonst machst du dir viel zu viel Arbeit, wenn du das am Ende verrechnen musst bzw. ein Rückerstattungsanspruch entsteht.
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#4

19.02.2009, 09:13

Wir machen es immer so, dass wir einen KFA stellen (wegen der Zinsen), das Gericht teilt dann mit, dass über den KFA noch nicht entschieden werden kann, da das Verfahren vor dem OLG fortgesetzt wird. Nach Beendigung des Verfahrens vor dem OLG müsst Ihr dann beim LG entweder einen anderen KFA stellen, falls die Kostenentscheidung anders gefallen ist, oder ihr müsst beantragen, über den KFA vom ... zu entscheiden, den ihr bereits eingereicht hattet.
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#5

19.02.2009, 09:14

Meist wírd es so gehandhabt, dass der Kostenbeamte den KFA so lange zurückstellt, bis eine Entscheidung in der nächsten Instanz getroffen worden ist.
Du stellt dann gegebenenfalls einfach einen zusätzlichen KFA für die II. Instanz.

Außerdem wird der KFB immer durch das Gericht I. Instanz gemacht.
Du stellst also keinen KFA beim OLG sondern wieder beim LG.
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beast
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#6

19.02.2009, 09:14

Also der KfA ist schon von März 2008. Dann kann ich wohl davon ausgehen, dass wir vom LG keine KfB mehr erhalten.

Muss ich denn dann nachher noch einen KfA beim OLG machen, in dem auch die Kosten des Rechtsstreits vor dem LG drin sind?

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#7

19.02.2009, 09:15

genau - wegen der Zinsen machen wir das auch immer so wie Rebru. Wenn die II. Instanz über Jahre geht (was ja mal leicht passieren kann) und sich am Ende nix ändert, können einem ganz schön Zinsen durch die Lappen gehen.
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#8

19.02.2009, 09:17

Den KFA beantragst Du immer bei der 1. Instanz auch für die Kosten der 2. Instanz.
Außerdem wird der KFB immer durch das Gericht I. Instanz gemacht.
Du stellst also keinen KFA beim OLG sondern wieder beim LG.
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#9

19.02.2009, 09:19

Muss ich denn dann nachher noch einen KfA beim OLG machen, in dem auch die Kosten des Rechtsstreits vor dem LG drin sind?
Wenn Du schon einen KfA für die I. Instanz beim LG gemacht hast, dann musst Du nur noch einen für die II. Instanz beim LG einreichen.
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#10

19.02.2009, 09:23

Nur das ich das jetzt richtig verstanden hab:
Sobald eine Entscheidung des OLG vorliegt, mache ich einen neuen KfA beim LG über die Kosten des OLG und bitte das LG über unseren alten KfA vom .... zu entscheiden. :roll:

:thx
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