Ich möchte eine sozialrechtliche Angelegenheit (außergerichtlich)abrechnen. Es ging um eine Nachzahlung der Rentenvers. i. H. v. 2.100,00 €. Wir haben Widerspruch beim Rentenversicherungsträger Widerspruch eingelegt. Welchen Gegenstandswert muss ich ansetzen?
Diese 2.100,00 €? Oder gibt es eine bestimmten pauschalen Gegenstandswert?
Danke schon mal für Eure Antworten
LG
Abrechnung einer sozialrechtlichen Angelegenheit
§ 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG:
(2) Dieses Gesetz ist ferner anzuwenden für Verfahren
...
3. vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nach dem Sozialgerichtsgesetz, soweit nach diesem Gesetz das Gerichtskostengesetz anzuwenden ist; ...
iVm § 183 Satz 1 SGG:
Das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist für Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, behinderte Menschen ... kostenfrei, soweit sie in dieser jeweiligen Eigenschaft als Kläger oder Beklagte beteiligt sind.
also in der Regel in Verfahren nach dem SGG keine Anwendbarkeit des GKG und damit Betragsrahmengebühren, keine Wertgebühren.
Vielleicht sollte man da mal eine FAQ von machen...
(2) Dieses Gesetz ist ferner anzuwenden für Verfahren
...
3. vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nach dem Sozialgerichtsgesetz, soweit nach diesem Gesetz das Gerichtskostengesetz anzuwenden ist; ...
iVm § 183 Satz 1 SGG:
Das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist für Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, behinderte Menschen ... kostenfrei, soweit sie in dieser jeweiligen Eigenschaft als Kläger oder Beklagte beteiligt sind.
also in der Regel in Verfahren nach dem SGG keine Anwendbarkeit des GKG und damit Betragsrahmengebühren, keine Wertgebühren.
Vielleicht sollte man da mal eine FAQ von machen...
- naylu
- Forenfachkraft
- Beiträge: 122
- Registriert: 28.01.2007, 12:32
- Beruf: ReFa
- Software: Advoline
- Wohnort: Hessen
Ok, vielen Dank an alle. Habe mich nun ausführlich in das Thema Sozialrecht eingelesen und ich glaube, ich habe es verstanden. Hatte bisher noch nie Sozialrecht abgerechnet. Man lernt nie aus...
Vielen Dank und Grüße
Naylu
Vielen Dank und Grüße
Naylu