Beschwerde gegen Streitwertbeschluss möglich

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
_steffi_

#11

10.03.2008, 15:30

So Chefin meint doch Beschwerde aber, ich brauch nochmal Hilfe,

Wie rechne ich den Beschwerdewert aus?
GW: 2.666,99 dann hätte ich bei einer 0,5 Gebühr +Auslagen und MwSt einen Wert von € 140,66.
Der Wert muss doch aber € 200,00 übersteigen oder steh ich grad auf dem Schlauch und mein Beschwerdewert sind die € 2.666,66....
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sunshine24
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#12

10.03.2008, 15:32

Nein, die meinen den Wert um den es geht und der ist ja über 200,00 €. Nicht, was an Gebühren raus kommt.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
_steffi_

#13

10.03.2008, 15:41

Ich glaube ich hab zuviele Bücher hier...

Im großen Halt steht, dass:
der Betrag, gegen dessen Absetzung oder Zubilligung sich die Erinnerung richtet, gem. § 567 abs. 2 ZPO grundsätzlich aber nicht unter 200 EUR liegen darf. Es kommt aber darauf an, um welchen Betrag der Beschwerdeführer kostenmäßig günstiger stünde, wenn der von ihm angestrebte ab weichende Streitwert festgesetzt werden würde. Kommt bei dem gewünschten Streitwert mehr als € 200,00 Gebühren raus, dann ist die Beschwerde zugelassen.

Bei mir ist gerade keiner zu Hause..
Bärchen

#14

11.03.2008, 11:36

Ich hab grad durch Zufall in meinem RVG gesehen, dass die Beschwerdefrist 2 Wochen beträgt (vergl. § 33 (3) RVG
_steffi_

#15

11.03.2008, 11:37

Na, gott sei dank ist das Ding gestern noch raus. Beschwerdewert ist im übrigen die Gebührendifferenz zwischen den Gebühren aus dem hohen Streitwert und den Gebühren aus dem festgesetzten Streitwert.

LG
Steffi
Hähnchen7
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#16

17.02.2009, 11:15

Kann ich Erinnerung einlegen, wenn Beschwerdewert unter 200,00 € und wie nennt man das?Danke euch
Don`t worry be happy.
gkutes

#17

17.02.2009, 11:30

na "erinnerung" nennt man das... !?
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sunshine24
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#18

17.02.2009, 12:19

Genau --> bei einer Beschwer bis einschließlich 200,00 € ist das die Erinnerung. Darüber wäre es die sofortige Beschwerde
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
tiffi52
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#19

22.04.2009, 13:13

also nun 2 wochen nach rvg oder 6 monate nach gkg.
bin nun komplett verwirrt.
jenniver
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#20

22.04.2009, 13:27

nach RVG für die Wertfestsetzung der RA-Gebühren
nach GKG für die Wertfestsetzung der Gerichtsgebühren.
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