KFA des UBV wenn HBV nicht am Ort der Klägerin sitzt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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wimo52
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#1

16.02.2009, 16:42

Hallo,

ich habe hier schon eben einige Beiträge zum Thema Reisekosten und Abwesenheitsgeld gelesen, aber ein Fall wie bei mir war nicht dabei.

Unsere Mandantin/Firma, die wir im Klageverfahren vertreten haben, sitzt ca. 250 km entfernt. Gerichtstermin war am Ort der Beklagten, auch dort in der Nähe. Wir haben einen UBV aus dem Ort der Klägerin beauftragt.

Können wir neben der 0,65 gem. 3401 u. 1,2 gem. 3104 seine Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld zum Gerichtsort im KFA beantragen?

Oder hätten wir einen RA am Ort des Gerichtsverfahrens beauftragen müssen?

Danke und Gruß
wimo
gkutes

#2

16.02.2009, 16:50

ein UBV ist ja eigentlich dazu da, dass keine Fahrtkosten extra entstehen.
ihr könnt es natürlich versuchen, aber wenn ich den prüfen würde hätte ich da schon so einige argumente dagegen.
ClaireFraser

#3

16.02.2009, 17:09

Kann mir auch nicht vorstellen, dass das Gericht die Fahrtkosten für den UBV festsetzen wird.

Ich denke, ihr hättet besser einen RA direkt am Wohnort eurer Mandantschaft beauftragt.
wimo52
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#4

16.02.2009, 17:17

ich habs mir fast gedacht :-( und den kfa ohne fahrtkosten gestellt.
vielen dank für eure antworten
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