Sozialrecht - außergerichtlich Satz- od. Betragsrahmengeb.

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Vivanja
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#1

16.02.2009, 10:35

Ich hab da mal eine Frage:

wir haben außergerichtlich gegen das AA gewonnen und das AA muss unsere Kosten tragen. Jetzt hatte ich in dem einen Fall, da schwer ein Gegenstandswert zu schätzen war die Mittelgebühr des Betragsrahmens (240,00 €) angenommen.

Im zweiten Fall hatte ich einen Streitwert, der höher wäre als der Betragsrahmen. Also habe ich den angesetzt. AA will jetzt aber nur den Betragsrahmen zahlen, da der Satzrahmen höher ausfällt.

Wie verhält es sich? Wenn ich einen Streitwert habe muss ich dann nicht nach dem abrechnen? Oder ist generell im Sozialrecht Betragsrahmen angesagt?

Vielen Dank für Eure Hilfe


Anja
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_steffi_

#2

16.02.2009, 10:40

Halli hallo :wink2

In sozialrechtlichen Angelegenheit wird IMMER nach Rahmengebühren abgerechnet. Das AA hat also Recht. Das einzige was du machen kannst ist, dass du den Rahmen erhöhst, was du aber auch begründen musst.
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Vivanja
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#3

16.02.2009, 10:59

Danke Dir Steffi. :thx
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LuzZi
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#4

16.02.2009, 11:19

Na ja, immer ist relativ, siehe § 3 RVG.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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