Ich hab da mal eine Frage:
wir haben außergerichtlich gegen das AA gewonnen und das AA muss unsere Kosten tragen. Jetzt hatte ich in dem einen Fall, da schwer ein Gegenstandswert zu schätzen war die Mittelgebühr des Betragsrahmens (240,00 €) angenommen.
Im zweiten Fall hatte ich einen Streitwert, der höher wäre als der Betragsrahmen. Also habe ich den angesetzt. AA will jetzt aber nur den Betragsrahmen zahlen, da der Satzrahmen höher ausfällt.
Wie verhält es sich? Wenn ich einen Streitwert habe muss ich dann nicht nach dem abrechnen? Oder ist generell im Sozialrecht Betragsrahmen angesagt?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Anja
Sozialrecht - außergerichtlich Satz- od. Betragsrahmengeb.
Halli hallo ![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)
In sozialrechtlichen Angelegenheit wird IMMER nach Rahmengebühren abgerechnet. Das AA hat also Recht. Das einzige was du machen kannst ist, dass du den Rahmen erhöhst, was du aber auch begründen musst.
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In sozialrechtlichen Angelegenheit wird IMMER nach Rahmengebühren abgerechnet. Das AA hat also Recht. Das einzige was du machen kannst ist, dass du den Rahmen erhöhst, was du aber auch begründen musst.