...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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gkutes
#11
11.02.2009, 23:16
tigra, es gibt auch noch leute, die noch brago-sachen haben
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
aber wenn das jetzt ne rvg-sache ist, brauchste echt nicht ins zseg schauen.
ich würde das jetzt als partei abrechnen mit fahrtgeld und abwesenheitsgeld/verdienstausfall abrechnen. verzehrgeld hab ich noch nie genommen.... wie lange ging denn der termin?
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kapo
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#12
12.02.2009, 15:02
ja aber ich muss nach zseg abrechnen, da die termine noch zu brago-zeiten stattgefunden haben.. :=(