Hilfe bei Abrechnung gegenüber Versicherung des Gegners

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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doxy123
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#1

05.02.2009, 12:10

Hallo,

wir haben einen Haftpflichtschaden für 2 Mandanten vertreten. Die Gegenseite hat die Sache ihrer Versicherung gemeldet. Wir wollten einen Schaden von 10.875,67 Euro ersetzt bekommen.

Versicherung hat uns dann schriftlich pauschal 3.000,00 Euro angeboten und gefragt, ob wir damit einverstanden sind. Unsere Gebühren waren davon ausgenommen.

Wir haben zugestimmt und dann wie folgt abgerechnet aus 10.875,67:

1,6 GG 2300, 100
1,5 EG 1000

Heute kam ein Schreiben von der Versicherung, dass wir aus dem falschen Gegenstandswert berechnet hätten. Zitat: "Der Schädiger hat dem Geschädigten nur die Rechtsanwaltskosten zu erstatten, die sich aus dem von ihm gezahlten Betrag ergeben."

Somit hat die Versicherung aus 3.000,00 Euro die Gebühren errechnet. Und die Enigungsgebühr würde auch nicht anfallen, weil wir ja verzichtet hätten. Die Erhöhung haben sie einfach übergangen.

Mein Chef hat mir jetzt die Akte auf den Tisch gelegt und gemeint, ich soll mir dazu mal Gedanken machen.

Hat jemand einen hilfreichen Rat? Würde mich über Antworten sehr freuen, da ich mir jetzt total unsicher bin...
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[i]Marcus Tullius Cicero[/i]
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#2

05.02.2009, 12:13

Zitat: "Der Schädiger hat dem Geschädigten nur die Rechtsanwaltskosten zu erstatten, die sich aus dem von ihm gezahlten Betrag ergeben."
das ist richtig...
die Enigungsgebühr würde auch nicht anfallen, weil wir ja verzichtet hätten.
falsch, es ist ein gegenseitiges Nachgeben... also gibbet auch eine 1,5 EG
Die Erhöhung haben sie einfach übergangen.
haben die in dem ganzen Durcheinander bestimmt übersehen


Fazit
neue Rg. an Versicherung mit GW 3000 und 1,6 VG und 1,5 EG....
susannen aus s.

#3

05.02.2009, 12:14

Die Versicherung hat Recht, was den Streitwert angeht. Die Erhöhung könnte tatsächlich ein Problem sein, weil die Schmerzensgeldansprüche zweier Personen nicht dieselbe Angelegenheit ist, jeder hat einen eigenen Anspruch. Vergleichsgebühr, hmmmmmm, wenn ihr verzichtet habt, dann ist es kein Vergleich.

Aber: Die Differenz zwischen dem, was ihr gefordert habt und dem, was tatsächlich dabei rausgekommen ist, könnt ihr bei den Mandanten geltend machen, oder, wenn vorhanden, bei deren RSV. Also, Abrechnung nach Wert 10.875,67 €, abzüglich Zahlung der gegnerischen Versicherung!
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skugga
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#4

05.02.2009, 12:27

susannen aus s. hat geschrieben:Aber: Die Differenz zwischen dem, was ihr gefordert habt und dem, was tatsächlich dabei rausgekommen ist, könnt ihr bei den Mandanten geltend machen, oder, wenn vorhanden, bei deren RSV. Also, Abrechnung nach Wert 10.875,67 €, abzüglich Zahlung der gegnerischen Versicherung!
Wenn die da mal nicht maulen, von wegen Verhältnis Obsiegen/Unterliegen...
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Soenny
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#5

05.02.2009, 12:36

Ich finde den Sachverhalt schon etwas verwirrend :roll: Haftpflichtschaden für 2 Mandanten? Fahrzeugschaden und Schmerzensgeld oder was? Dann wären es bei uns schon mal 2 Akten. Wenn Fahrzeugschaden, warum wird nicht geltend gemacht? Gibt es eine Abfindungserklärung bezüglich des Schmerzensgeldes, falles es sich überhaupt um Schmerzensgeld handelt, geht aus dem Ausgangsposting nicht hervor.
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#6

05.02.2009, 13:04

Es ist geht nicht um schmerzensgeld.

Unsere zwei mandanten hatten einen Reifenschaden und waren auf dem dem weg ins ausland. (beide wohnen und arbeiten dort zusammen, sind gemeinsam ausgewandert.)

Das Autohaus, unser Gegner, wollte den Schaden beheben und hat aber einen zu hohen Drehmoment genommen und so ist ein Bolzen gebrochen und die anderen Schrauben waren auch alle überdehnt --> Pkw war nicht mehr verkehrstüchtig für eine lange Strecke ins Ausland von ca. 2 Tagen dauer.

Die Versicherung gegenüber der wir abrechnen, ist die Haftplichtversicherung, von dem Gegner. (Das Autohaus, was den Schaden am Auto verursacht hat).

Der Gegenstandswert setzt sich aus Verdienstausfall, neue Rechnung eines anderen Autohauses, das den Schaden wieder gerichtet hat und Fahrtkosten zusammen, da die Panne schon auf dem Weg ins Ausland passiert war.

Danke für die bisherigen Antworten und ich hoffe, des Sachverhalt ist jetzt klar.
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#7

05.02.2009, 13:17

Danke ;)

Dann macht ihr für den Halter den Schaden am Fahrzeug und Verdienstausfall geltend und was für den zweiten Mandanten? Wären dann trotzdem 2 Sachen meiner Meinung nach.

Hat die Versicherung nur den Fahrzeugschaden gezahlt und ist der Rest im Streit?

Wenn ihr der Zahlung eines Betrages X zustimmt, sehe ich den Anfall der EG im Moment auch nicht und dann hätte die Versicherung - die Erhöhung mal weggelassen - recht mit ihrer Abrechnung.

Aber dein Chef muß doch was dazu sagen können, warum die Differenz nicht geltend gemacht wird oder besteht keine RV auf der Mandantenseite, so daß das Prozeßrisiko zu groß ist?

Die Differenzgebühren könnt ihr bei dem/den Mandanten geltend machen oder bei der RV versuchen, wenn es eine gibt.

Der Einwand von skugga ist berechtigt und normal steht das in der Deckungszusage auch drinne, da hättet ihr vorher eine Klärung mit der RV herbeiführen müssen.
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#8

05.02.2009, 13:30

So wie ich das sehe, haben wir die Sache völlig falsch angegangen.

Wir machen eigentlich kein Zivilrecht, dies ist eine Ausnahme, da die Mandanten zur Familie gehören... Wir sind auf etwas ganz anderes spezialisiert und haben auch deshalb mit Versicherungen gar nichts am Hut.

Die Versicherung hat bis jetzt noch keinen Cent bezahlt. Rechnungen haben Mandanten beglichen. Wir haben auch wirklich für beide Mandanten zusammen eine Forderung geltend gemacht, die alle Rechnungen, Schäden und Verdienstausfall beinhaltete. Die Frage, wer Halter war, kam nie auf.

Wenn ich das richtig verstanden habe, hat die Versicherung mit der Abrechnung recht und das mit der Erhöhung ist streitig?

Vielen Dank für eure Hilfe!!!
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#9

05.02.2009, 13:35

Wenn ihr alles in einer Sache geltend gemacht habt, ist m.E. die Erhöhung angefallen, also einfach mal nachfragen bei der Versicherung. Habt ihr der Zahlung eines Betrages i.H.v. 3000,00 € zugestimmt, könnt ihr auch nur darüber abrechnen gegenüber der Versicherung.

Aaaaaaber, warum soll denn die Differenz nicht geltend gemacht werden? Das ist doch die Frage, die aber wohl nur dein Chef beantworten kann ;)
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#10

05.02.2009, 13:41

Okay, danke. Dann werde ich dies mal so weiterleiten und kucken, ob wir dann noch was von der RS bekommen.

Vielen Dank, Ihr habt mir sehr weitergeholfen!!! :thx
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