Betonung auf Anspruchsabwehr (von Deiner Kanzlei vorgenommen)...c) Eine vorprozessual zur Anspruchsabwehrangefallene Geschäftsgebühr kann nicht Gegenstand einer Kostenfestsetzung nach §§ 103 ff. ZPO sein (im Anschluss an BGH, Be-schluss vom 27. April 2006 – VII ZB 116/05, NJW 2006, 2560 f.).BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 - VIII ZB 57/07 - LG Magdeburg
AG Quedlinburg
sorry, aber ich verstehe Dein Problem nicht (mehr)...
Den KFA musst Du wie in meinem #10 machen.
Und wenn Du die anteilige GG bei der Gegenseite noch geltend machen willst, dann musst Du dort eine Rg. gem. meinem #19 hinschicken.
Anders geht es nicht!
Andere Anrechnungen etc. brauchst Du nicht vornehmen, sondern nur so wie sie in #10 und #19 an Beispielrechnungen vorgenommen wurden.