Kostenfestsetzung nach Geschäftsgebühr und Widerspruch

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
zenzi75
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#21

08.01.2009, 08:45

c) Eine vorprozessual zur Anspruchsabwehrangefallene Geschäftsgebühr kann nicht Gegenstand einer Kostenfestsetzung nach §§ 103 ff. ZPO sein (im Anschluss an BGH, Be-schluss vom 27. April 2006 – VII ZB 116/05, NJW 2006, 2560 f.).BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 - VIII ZB 57/07 - LG Magdeburg
AG Quedlinburg
Betonung auf Anspruchsabwehr (von Deiner Kanzlei vorgenommen)...

sorry, aber ich verstehe Dein Problem nicht (mehr)...

Den KFA musst Du wie in meinem #10 machen.

Und wenn Du die anteilige GG bei der Gegenseite noch geltend machen willst, dann musst Du dort eine Rg. gem. meinem #19 hinschicken.

Anders geht es nicht!

Andere Anrechnungen etc. brauchst Du nicht vornehmen, sondern nur so wie sie in #10 und #19 an Beispielrechnungen vorgenommen wurden.
tiffi52
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#22

03.02.2009, 14:29

anderer fall:

wir vertret. antragsstellerin

also:

verfahrensgebühr 3305
verfahrensgebühr 3100
terminsgebühr 3100
einigungsgebühr 1000

wir haben es letztens so gemacht, dass wir einfach die verfahrensgebühr nach 3100 um die hälfte der geschäftsgebühr direkt gekürzt haben.

mache ich das nun bei der 3305 auch so? oder rechne ich sie ganz normal nach ra-micro programm an im kfa gg. den mandanten??
zenzi75
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#23

03.02.2009, 14:48

also wenn Du den KFA über RA-Micro machst, dann wird die Anrechnung doch schon automatisch durch das Programm gemacht....
Du mußt dort nur alle Gebühren von A bis Z eingeben, die entstanden sind, die jeweiligen Anrechnungen erfolgen dann automatisch durch das Programm...
zenzi75
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#24

03.02.2009, 14:50

Beispiel mit GW 1000 EUR


Gegenstandswert: 1.000,00 EUR
Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid § 13, Nr.
3305 VV RVG 1,0 0,00 EUR
- Anrechnung gem. Nr. 3305 Satz 2 VV RVG aus Wert 1.000,00
EUR durchgeführt -
- Gebühr geht in Verfahrensgebühr auf. Pauschale Nr. 7002
VV RVG in Höhe von 17,00 EUR bleibt bestehen. -
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 110,50 EUR
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 1,2 102,00 EUR
Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nr. 1003,
1000 VV RVG 1,0 85,00 EUR
Zwischensumme der Gebührenpositionen 297,50 EUR
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 37,00 EUR
Zwischensumme netto 334,50 EUR
0 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 0,00 EUR
zu zahlender Betrag 334,50 EUR
zenzi75
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#25

03.02.2009, 14:52

0 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 0,00 EUR
oder halt mit Mwst. - je nach dem...
tiffi52
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#26

03.02.2009, 15:34

so machen wir das im büro aber nicht. sry.
wir kürzen die verfahrensgebühr 3100 direkt. ändern einfach den gebührensatz.

also mache ich einfach 1,3 - 0,5?

ich kann aber ganz sicher, die gebühr für meinen mb beim prozessgericht 1. instanz im kfa mit rein bringen? dann würde ich das trotzdem so machen, wir ihr das schon vorgeschlagen habt.
zenzi75
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#27

03.02.2009, 15:39

wir kürzen die verfahrensgebühr 3100 direkt. ändern einfach den gebührensatz.
:sorry also das ist m. E. n. sowas von falsch... Das geht ja gar nicht! Ihr könnt doch net einfach den eigentlichen Gebührensatz kürzen! Du solltest Dir da wohl besser noch mal die Kommentierung zum RVG bzw. die Anmerkung zu den jeweiligen Nr. durchlesen (oder halt Dein Chef). Das geht nur so, wie ich das oben schon ausgeführt habe. Mach es doch nicht umständlicher als nötig. Das Programm löst doch das Problem schon automatisch (und vor allem richtig!).
tiffi52
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#28

03.02.2009, 15:40

aber die 0,5 wird doch sowieso angerechnet!!

egal, ich mach es jetzt so wie ihr. habe ich früher auch immer gemacht.
zenzi75
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#29

03.02.2009, 15:45

aber die 0,5 wird doch sowieso angerechnet!!
aber das würde dann fehlen:
Gebühr geht in Verfahrensgebühr auf. Pauschale Nr. 7002
VV RVG in Höhe von 17,00 EUR bleibt bestehen. -
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#30

03.02.2009, 16:15

:zustimm das geht nicht, einfach die Ursprungsgebühr ändern, wo bleiben denn da die P+T ?!?!
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