Abrechnung Markenrecht Widerspruchsverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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acilegna
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#1

05.01.2009, 17:26

Haben für einen Mandanten das Widerspruchsverfahren hinsichtlich einer Marke durch einen aussergerichtlichen Vergleich beigelegt. Unsere Mandant hatte tralala angemeldet - dagegen hatte hahaha Widerspruch eingelegt. Nun haben wir uns durch hin- und herschreiben geeinigt - wir modifizieren die Markeneintragung, der Widerspruch wird zurückgenommen.

Wie rechnet man Markenrecht ab? Da mir die Akte nicht vorliegt, kann ich gar nicht schauen, ob ein Widerspruchsverfahren vor einem Amtsgericht oder einer Behörde stattfindet. Stehe da wirklich sehr im Wald. Kann mein Chef nicht erreichen, da er auf Dienstreise ist. Gibt es da Standartgegenstandswerte oder muss ich mir hier erstmal die Akte holen, das sind die einzigen Infos die ich habe.


1,3 Geschäftsgebühr
1,5 Einigungsgebühr

so richtig - aber welcher Gegenstanswert. Wie ist es denn üblich.

Kann mir jeder helfen, damit ich mich nicht ganz so blamiere.

LG
Xuka
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#2

05.01.2009, 19:21

Wirklich weiterhelfen kann ich Dir nicht, da wir in solchen Fällen immer Vergütungsvereinbarungen schließen. M. E. fällt hier eine Geschäfts- und eine Einigungsgebühr wie von Dir schon geschrieben an.

Was den Gegenstandswert angeht, so beruht das meines Wissens alles auf Rechtsprechung. Im Markenrechtskommentar wirst du sehr schnell fündig. Ich habe leider gerade keinen zur Hand.
acilegna
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#3

05.01.2009, 19:40

Wir haben leider keinen Kommentar oder Lektüre darüber. Wir machen das zu selten. Mal schauen, ob ich was im Internet finde. Aber bisher Fehlanzeige. Weißt Du denn, ob man den Widerspruch zunächst vor der Behörde einlegt oder beim Gericht?

Lieben Dank erstmal.

acilegna
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#4

06.01.2009, 17:56

Der Widerspruch erfolgte gegenüber dem Deutschen Markenamt in München.

Das hat mein Chef mir noch gemailt, jedoch ohne Gegenstandswert.

Meint, das es ein öffentliches Verfahren ist, glaubt unter Verwaltungsverfahren läuft.
Xuka
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#5

06.01.2009, 19:14

Das ist definitiv kein Verwaltungsverfahren. Ich schaue morgen mal im Kommentar nach. Wenn ich mich recht erinnere, gibt es hier einen von der Rechtsprechung gefestigten Regelstreitwert von € 20.000,-. Im Prinzip richtet sich der Streitwert aber nach dem Interesse beider Parteien an der Löschung/Eintragung der Marke. Evtl. kannst Du beim Amt auch Streitwertfestsetzung beantragen, falls im Beschluss kein Streitwert angegeben ist.

Im RVG ist lediglich noch unter Nr. 3510 VV die RA-Gebühr geregelt, wenn das Verfahren an das Bundespatentgericht abgegeben wird. Dafür müsstet ihr aber gegen den Beschluss des DPMA erst mal Beschwerde einlegen.
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angel30
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#6

02.02.2009, 16:42

Hallo ihr,

wie habt ihr das jetzt abgerechnet?

Ich habe nämlich gerade einen Fall

- Markenanmeldung
-Widerspruch gegen Markenanmeldung
- Beschwerde beim Bundespatentgericht

und ich habe keine Ahnung wie das abzurechnen ist.

Im Markenkommentar finde ich nicht wirklich was dazu.

LG Angel
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