Rücknahme Widerklage - Streitwert?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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wimo52
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#1

02.02.2009, 14:50

Hallo Ihr Lieben
Wir hatten einen MB beantragt, darauf kam Widerspruch. Der Anspruch wurde begründet, darauf kam ne Widerklage. Jetzt hat die Gegenseite ihre Widersklage zurückgenommen und den Anspruch anerkannt. Soweit so gut.
Im AU steht jetzt aber als Streitwert der Wert des Mahnverfahrens. Muss ich jetzt vorher die Kosten der Widerklage der Gegenseite auferlegen lassen? oder kann ich im KFA gleich den erhöhten Streitwert (Mahnverfahren+Widerklage) nehmen?
Oder geht das hier aus irgendwelchen Gründen sowieso nicht?

Danke
wimo
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#2

02.02.2009, 14:58

ich glaub, die Widerklage erhöht nur den SW, wenn über sie entschieden wurde.... bin mir aber nicht sicher.
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gkutes

#3

02.02.2009, 15:38

nein, nur eine Hilfswiderklage erhöht den Streitwert erst, wen über sie entschieden wurde.

ist denn eine Zusammenrechnung von Klage und Widerklage überhaupt gegeben (unterschiedliche Gegenstände)?
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#4

02.02.2009, 15:45

*Dong* - stimmt gkutes - hast recht - nu fällts mir wieder ein :sorry für meine falsche Auskunft.
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gkutes

#5

02.02.2009, 15:47

*ding dong* :D
aber sag mal, ist dann nicht die streitwertentscheidung eigentlich falsch?
wimo52
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#6

02.02.2009, 16:07

gkutes, was genau meinst du mit unterschiedlichen Gegenständen?
es geht hier um sowas wie ein ABO. Wir haben den fälligen Jahresbeitrag geltend gemacht. Die Gegenseite forderte durch widerklage - weil sie es für ungerechtfertigt halten - die bislang gezahlten Jahresbeiträge zurück. diese Widerklage haben sie zurückgenommen und unseren Anspruch, die eine Jahresgebühr anerkannt.
Zuletzt geändert von wimo52 am 02.02.2009, 16:09, insgesamt 1-mal geändert.
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#7

02.02.2009, 16:08

also wenn es sich um unterschiedliche Gegenstände gehandelt hat, dann hätte der SW m.E. erhöht werden müssen...
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Asgoth
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#8

02.02.2009, 16:11

also - Streitwertbeschwerde mit entsprechender Begründung einlegen und den KFA nach dem von euch gewünschten SW gleich dazu fügen :)
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gkutes

#9

02.02.2009, 16:13

also in deinem Fall (denke ich) liegt derselbe Streitgegenstand vor, den die Anträge schließen sich gegenseitig aus. In deinem Fall gilt der höhere Wert von beiden
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