Kostenfestsetzung gegen eigenen Mandanten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Daisymaus512
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#11

29.01.2009, 12:57

Wir hängen immer einen Verrechnungsscheck über 3,50 € gleich mit dran.
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#12

29.01.2009, 13:10

Machen wir auch so, weil wir keinen Gebührenstempler haben.

Zahlungsaufforderung abwarten und erst dann überweisen ist blöd, weil die akte dann bis zum Zahlungseingang beim Gericht liegenbleibt.
Bei ner Vorabüberweisung hätte ich etwas Bedenken, ob die vom Gericht zugeordnet werden kann. Sollte bei nem VFA aber gehen, weil die Sache ja schon ein Az beim Gericht hat. Habs aber noch nie ausprobiert...
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spatzenbaer
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#13

29.01.2009, 13:14

Hallöchen,
also wir lassen die Zustellungskosten für KFA meistens gleich bei Gericht aufstempeln. Wird aber manchmal vergessen. Dann lassen wir uns vom Gericht zu Zahlung auffordern.
:wink2
spatzenbaer
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Smilie
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#14

29.01.2009, 13:16

Wir warten immer auf die Mitteilung vom Gericht - wenn wir einfach so überweisen würde, würde das Gericht die Zahlung nie zuordnen können.
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Refa-Susi

#15

29.01.2009, 13:16

OK, ich werd es einfach mal wagen, das per Überweisungsschein zu zahlen. Ich informier euch, ob es geklappt hat;).

Wie bekomm ich die 3,50 € Zustellkosten wieder, also erstattet? Muss ich die mit festsetzen lassen im KFA an den eigenen Mandanten? Oder später dann im Zwangsvollstreckungsauftrag bzw. Pfüb??
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#16

29.01.2009, 13:18

Schreib einfach in den KfA, dass die die Zustellkosten mit hinzusetzen sollen.
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Daisymaus512
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#17

29.01.2009, 13:53

Es wird beantragt, die Verzinsung mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Antragstellung auszusprechen und eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses zu erteilen.

Alle gezahlten Gerichtskosten sollen hinzugesetzt werden.
Kannste doch bei deinem Schlußsatz mit einbauen: "Alle gezahlten Gerichtskosten und Zustellungskosten sollen hinzugesetzt werden."

Wenn mit "Gerichtskosten" nicht eh schon die Zustellungskosten gemeint sind.
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#18

29.01.2009, 18:29

Daisymaus512 hat geschrieben:Wenn mit "Gerichtskosten" nicht eh schon die Zustellungskosten gemeint sind.
Sind sie in aller Regel nicht. Zur Zeit der BRAGO konnten verauslagte Gerichtskosten gar nicht festgesetzt werden. Seit dem RVG geht das, also immer mit aufführen, wenn es zutrifft und auch an die verauslagten Zustellungskosten denken. Da diese jetzt einheitlich 3,50 € betragen, können sie gleich mit dem Antrag eingereicht werden, wenn man Marken oder Stempler hat.

Was oft vergessen wird: Geht es gegen 2 Parteien (z.B. Eheleute), dann sind natürlich 7 € zu zahlen und ausreichend Abschriften beizufügen.
~ Grüßle ~
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Refa-Susi

#19

29.01.2009, 20:09

Mit den Abschriften habe ich noch ein Problem. Wenn die Gegenseite eine Person ist, dann brauch ich doch eigentlich nur eine Abschrift beifügen. Wieso muss man das Original und eine beglaubigte beifügen?

Was ich noch hinzufügen möchte: Meine Chefin hat gesagt, dass ich nicht einfach den KFA bei Gericht einreichen kann, sondern noch ein zusätzliches Schreiben an das Gericht mit beifügen muss, wo drin steht, dass wir beantragen die Kosten des beigefügten KFA festsetzen zu lassen, dass wir dem Gegner die RE zugeschickt haben und er nicht gezahlt hat, trotz Mahnung. Aber das ist doch unnötig, das hätte doch auch so gereicht, nicht wahr??
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Helios
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#20

29.01.2009, 20:15

@Refa-Susi

Also wir machen das genau so, wie du es bei deiner Frage ganz oben geschrieben hast. Ein extra Anschreiben fügen wir nicht bei.

Wir schicken auch bloß das Original und eine Abschrift zum Gericht.
Die Autorin dankt dem Alphabet für die zur Verfügung gestellten Buchstaben.

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