Kostenfestsetzung gegen eigenen Mandanten
- Daisymaus512
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Wir hängen immer einen Verrechnungsscheck über 3,50 € gleich mit dran.
[color=#4080FF]Gruß Daisymaus512[/color]
[size=150][color=#0040FF]Glück ist ein kleiner Stern, der mitten in den Tag fällt.[/color] [/size]
[size=59]Ruth W. Lingenfelser[/size]
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Machen wir auch so, weil wir keinen Gebührenstempler haben.
Zahlungsaufforderung abwarten und erst dann überweisen ist blöd, weil die akte dann bis zum Zahlungseingang beim Gericht liegenbleibt.
Bei ner Vorabüberweisung hätte ich etwas Bedenken, ob die vom Gericht zugeordnet werden kann. Sollte bei nem VFA aber gehen, weil die Sache ja schon ein Az beim Gericht hat. Habs aber noch nie ausprobiert...
Zahlungsaufforderung abwarten und erst dann überweisen ist blöd, weil die akte dann bis zum Zahlungseingang beim Gericht liegenbleibt.
Bei ner Vorabüberweisung hätte ich etwas Bedenken, ob die vom Gericht zugeordnet werden kann. Sollte bei nem VFA aber gehen, weil die Sache ja schon ein Az beim Gericht hat. Habs aber noch nie ausprobiert...
AC/D Schuhe aus!
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Hallöchen,
also wir lassen die Zustellungskosten für KFA meistens gleich bei Gericht aufstempeln. Wird aber manchmal vergessen. Dann lassen wir uns vom Gericht zu Zahlung auffordern.
spatzenbaer
also wir lassen die Zustellungskosten für KFA meistens gleich bei Gericht aufstempeln. Wird aber manchmal vergessen. Dann lassen wir uns vom Gericht zu Zahlung auffordern.
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spatzenbaer
Wir warten immer auf die Mitteilung vom Gericht - wenn wir einfach so überweisen würde, würde das Gericht die Zahlung nie zuordnen können.
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OK, ich werd es einfach mal wagen, das per Überweisungsschein zu zahlen. Ich informier euch, ob es geklappt hat;).
Wie bekomm ich die 3,50 € Zustellkosten wieder, also erstattet? Muss ich die mit festsetzen lassen im KFA an den eigenen Mandanten? Oder später dann im Zwangsvollstreckungsauftrag bzw. Pfüb??
Wie bekomm ich die 3,50 € Zustellkosten wieder, also erstattet? Muss ich die mit festsetzen lassen im KFA an den eigenen Mandanten? Oder später dann im Zwangsvollstreckungsauftrag bzw. Pfüb??
Schreib einfach in den KfA, dass die die Zustellkosten mit hinzusetzen sollen.
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- Daisymaus512
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Kannste doch bei deinem Schlußsatz mit einbauen: "Alle gezahlten Gerichtskosten und Zustellungskosten sollen hinzugesetzt werden."Es wird beantragt, die Verzinsung mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Antragstellung auszusprechen und eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses zu erteilen.
Alle gezahlten Gerichtskosten sollen hinzugesetzt werden.
Wenn mit "Gerichtskosten" nicht eh schon die Zustellungskosten gemeint sind.
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Sind sie in aller Regel nicht. Zur Zeit der BRAGO konnten verauslagte Gerichtskosten gar nicht festgesetzt werden. Seit dem RVG geht das, also immer mit aufführen, wenn es zutrifft und auch an die verauslagten Zustellungskosten denken. Da diese jetzt einheitlich 3,50 € betragen, können sie gleich mit dem Antrag eingereicht werden, wenn man Marken oder Stempler hat.Daisymaus512 hat geschrieben:Wenn mit "Gerichtskosten" nicht eh schon die Zustellungskosten gemeint sind.
Was oft vergessen wird: Geht es gegen 2 Parteien (z.B. Eheleute), dann sind natürlich 7 € zu zahlen und ausreichend Abschriften beizufügen.
~ Grüßle ~
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Mit den Abschriften habe ich noch ein Problem. Wenn die Gegenseite eine Person ist, dann brauch ich doch eigentlich nur eine Abschrift beifügen. Wieso muss man das Original und eine beglaubigte beifügen?
Was ich noch hinzufügen möchte: Meine Chefin hat gesagt, dass ich nicht einfach den KFA bei Gericht einreichen kann, sondern noch ein zusätzliches Schreiben an das Gericht mit beifügen muss, wo drin steht, dass wir beantragen die Kosten des beigefügten KFA festsetzen zu lassen, dass wir dem Gegner die RE zugeschickt haben und er nicht gezahlt hat, trotz Mahnung. Aber das ist doch unnötig, das hätte doch auch so gereicht, nicht wahr??
Was ich noch hinzufügen möchte: Meine Chefin hat gesagt, dass ich nicht einfach den KFA bei Gericht einreichen kann, sondern noch ein zusätzliches Schreiben an das Gericht mit beifügen muss, wo drin steht, dass wir beantragen die Kosten des beigefügten KFA festsetzen zu lassen, dass wir dem Gegner die RE zugeschickt haben und er nicht gezahlt hat, trotz Mahnung. Aber das ist doch unnötig, das hätte doch auch so gereicht, nicht wahr??