RA-Gebühren Nichtzulassungsbescherde

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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k@thy
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#1

27.01.2009, 10:42

Guten Morgen ihr Lieben!

Ich hasse es dauernd bei euch nachfragen zu müssen. In meiner letzten Kanzlei konnt ich mit meinem Chef ZUSAMMENarbeiten. Nun heißt es immer: "DAZU FEHLT MIR DIE ZEIT!!!"

Könnt also ihr mir evtl. weiterhelfen?

Hab hier ´nen PKH-Antrag an das BGH für eine Nichtzulassungsbeschwerde, als Grund steht nur drin "Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des OLG".
Nun ist der Antrag abgeleht worden. Dieses Verfahren abgeschlossen.

Bekommt der RA nun auch Gebühren hierfür? Wenn ja welche?

Schon mal danke für eure MÜhe, und ich forsche weiter nach
nicole73
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#2

29.01.2009, 17:04

sieh mal in den Abschnitt 5 des VV RVG, Nr. 3500 ff.
hier findet du bestimmt, was du suchst
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