PKH-Bewilligung aufgehoben

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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samara
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#1

26.01.2009, 07:22

Hi! Wir haben einen BEshcluss bekommen, indem unserem MA PKH-Bewilligung aufgehoben wurde, da er die PKH-Raten nicht gezahlt hatte. Müssen wir irgendetwas veranlassen, wenn wir in dem PKH-Festsetzungsantrag auch die Regelvergütung angegeben haben???
susannen aus s.

#2

26.01.2009, 08:36

Nö, müsst ihr nicht. Die Staatskasse wird jetzt versuchen, die Kosten bei eurem Mandanten beizutreiben, euer Antrag auf Erstattung der Wahlanwaltsgebühren wird dabei berücksichtigt und bei erfolgreichem Einzug an euch erstattet. So läuft das jedenfalls bei uns in unserem Gerichtsbezirk. Du könntest natürlich auch einen kurzen Schriftsatz an das Gericht machen, in dem du bittest, die angemeldeten Wahlanwaltsgebühren bei der Beitreibung der Gebühren zu berücksichtigen.
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Daisymaus512
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#3

26.01.2009, 08:40

Wir lassen in solchen Fällen immer die Kosten gegen den Mandanten festsetzen - unter Berücksichtigung evtl. bereits erhaltener PKH-Gebühren.

Wenn der Kfb vorliegt, fordern wir den Mandanten dann zur Zahlung auf.
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jojo
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#4

26.01.2009, 09:03

Wie Daisymaus512: Antrag nach 11 RVG, sofern ihr der Ansicht seid, dass da je was zu holen sein wird.
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samara
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#5

26.01.2009, 09:59

Und wenn er bereits Inso angemeldet hat?
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jojo
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#6

26.01.2009, 11:10

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StineP

#7

26.01.2009, 11:12

Und wenn er bereits Inso angemeldet hat?
Rausfinden. Spekulationen helfen dir nicht.
Insoverwalter anschreiben.
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