Problem bei Kostenfestsetzung gegen eigenen Mandanten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Gast

#1

12.03.2006, 20:12

Hallo!

Ich hab ein RVG-Problemchen: und zwar kam der Mandant mit einem Versäumnisurteil zu meiner Chefin, gegen das sie auftragsgemäß Einspruch eingelegt hatte. Im Laufe des folgenden Schriftsatzwechsels stellte sich dann heraus, daß die Forderung vollkommen berechtigt war. Meine Chefin vereinbarte mit dem Mandanten dann, daß der Einspruch gegen das VU aus Kostengründen zurückgenommen wird, was dann auch passiert ist. Nun kam, was leider schon fast zu befürchten ist: der Mandant hat die Kostenrechnung meiner Chefin nicht ausgeglichen. Ich habe dann Kostenfeststzung gegen den eigenen Mandanten beantragt und zwar:


1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG

0,5 Terminsgebühr Nr. 3105 VV RVG

und natürlich die Auslagen und die Umsatzsteuer.

Jetzt hat der zuständige Rechtspfleger die Kostenrechnung moniert. Meinst du, er hat da recht?

Gerade in diesem Fall konnte mir erstmals das "RVG für Anfänger" leider nicht helfen... :cry:

Liebe Grüße, Kerstin
Sassi
Forenfachkraft
Beiträge: 116
Registriert: 08.03.2006, 09:05
Wohnort: München

#2

13.03.2006, 07:49

Guten Morgen Kerstin,

meines Erachtens hat der Rechtspfleger hier recht. Hab auch im RVG für Anfänger folgendes gefunden (Rdnr. 909): "Der Prozessbevollmächtigte, der in dem Termin nicht erschienen ist und gegen dessen Partei der Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils gestellt worden ist, kann die 0,5 Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV RVG nicht erhalten."

Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen und drücke die Daumen, dass der Mandant zahlt!

Liebe Grüße
Sassi
Andreas

#3

13.03.2006, 08:25

:moin

Sehe ich genauso, keine Terminsgebühr.

Bei der Gelegenheit:

Dürfte ich Euch beide, Kerstin und Sassi, in die Vorstellungsecke des Forums bitten ? :wink: :D
Sassi
Forenfachkraft
Beiträge: 116
Registriert: 08.03.2006, 09:05
Wohnort: München

#4

13.03.2006, 09:50

Na klar ;-)
Liebe Grüße aus München
Gast

#5

13.03.2006, 11:03

Ohja, natürlich. Hole ich gleich nach. Und übrigens noch vielen Dank für die Antworten.
Antworten