Kostenfestsetzung nach Geschäftsgebühr und Widerspruch

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
tiffi52
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#11

07.01.2009, 16:42

vielen vielen dank
der rechnet doch im ra-micro eigentlich automatisch an, gibts da nen trick? hatte vorher nora, da ging das automatisch.
zenzi75
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#12

07.01.2009, 16:45

ehrlich gesagt, bin froh, daß RA-Micro für mich das Denken dafür übernimmt... "zu Fuß" hätte ich da glaube ich, auch nicht so den richtigen Durchblick... kann Dir da also leider keinen "Trick" verraten...
tiffi52
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#13

07.01.2009, 16:54

habs schon gefunden, hat mich nur gewundert, dass es beim eingeben direkt nicht sichtbar wird, aber da gibt es ja unten eine schaltfläche :-)

war wieder zu ungeduldig.

hätte allerdings noch ne frage. :-(

bei dem ergangenen mahnbescheid sind doch kosten und zinsen mit aufgeführt.

das gericht hatte jetzt den streitwert festgesetzt, und zwar nur aus dem klageantrag zu 1). ohne den klageantrag zu 2): sprich die angefallenen außergerichtlichen gebühren.

oh man stehe mal wieder voll auf dem schlauch.
nehme ich jetzt den festgesetzten streitwert auch für die 3307??? oder den gesamtbetrag aus dem mahnbescheid?
zenzi75
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#14

07.01.2009, 17:01

die eingeklagte GG ist eine Nebenforderung, also nicht streitwerterhöhend...

GW ist also immer nur die eigentliche HF!
zenzi75
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#15

07.01.2009, 17:03

hier wird auch grad über den GW nach Einspruch gegen VB diskutiert...

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=24894
tiffi52
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#16

07.01.2009, 17:12

also ich habe gerade nochmals mit meiner kollegin debattiert.
sie meinte ich müsse vor eintragung ins ra-micro meinen betrag ausrechnen. verstehe gerade gar nichts mehr, es soll ihr morgen früh wenn sie reinkommt vorliegen.

könnt ihr nochmals helfen?

also ich kann die geschäftsgebühr nicht mit reinnehmen.
ich soll sie aber geltend machen, nur wie? vorher den anzurechnenden betrag selbst ausrechnen.

hat jemand ne ahnung???
zenzi75
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#17

07.01.2009, 17:15

die anteilige GG müßt ihr von der Gegenseite einfach schriftlich anfordern, wenn die aber nicht freiwillig zahlen, dann müßt ihr sie als Schadenersatz gerichtlich geltend machen... in einem gesonderten Verfahren!
tiffi52
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#18

07.01.2009, 17:26

dass muss irgendwie anders auch gehen.
sonst wäre ja mein antrag richtig gewesen, habe jetzt, wie beschrieben die verfahrensgebühr für den widerspruch auf die verfahrensgebühr nach 3100 angerechnet.

und wenn ich die geschäftsgebühr auf die verfahrensgebühr anrechnen, selbst ausrechne und dann wieder auf die 3100, aber wie soll ich die dann bezeichnen??

hilfe.
zenzi75
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#19

07.01.2009, 17:33

anders geht es nicht - leider, aber die Rg. die ihr dem Gegner dann schickt lautet wie folgt:

wieder Beispiel mit GW 100 EUR

Gegenstandswert: 100,00 EUR
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 VV RVG 1,3 32,50 EUR
Verfahrensgebühr, Widerspruch gegen Mahnbescheid § 13,
Nr. 3307 VV RVG 0,5 0,00 EUR
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 100,00 EUR 0,5 -12,50 EUR
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 6,50 EUR bleibt
bestehen -
- Anrechnung gem. Nr. 3307 Satz 2 VV RVG aus Wert 100,00
EUR durchgeführt -
- Gebühr geht in Verfahrensgebühr auf. Pauschale Nr. 7002
VV RVG in Höhe von 2,50 EUR bleibt bestehen. -
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 32,50 EUR
Anrechnungsrest der Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG
aus Wert 100,00 EUR 0,15 -3,75 EUR
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 6,50 EUR bleibt
bestehen -
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 1,2 30,00 EUR
Zwischensumme der Gebührenpositionen 78,75 EUR
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 21,50 EUR
Zwischensumme netto 100,25 EUR
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 19,05 EUR
zu zahlender Betrag 119,30 EUR

abzüglich KFB 92,23 EUR (entsprechend meines obigen Rg.-Beispiels)

verbleibt zu zahlen: 27,07 EUR

Die 27,07 EUR müßt ihr der Gegenseite neben dem KFB zur Zahlung aufgeben, ansonsten einklagen!
tiffi52
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#20

07.01.2009, 19:20

ich schilder am besten nochmals kurz den fall.

wir wurden beauftragt, mdt. zu vertreten.
1) anschreiben an die gegenseite gemacht, anspruch bestünde nicht.
gegenseite erlässt antrag auf mb.
2) wir legen widerspruch gegen mb ein.

soweit, meines erachtens:
1,3 geschäftsgebühr 2300
0,5 verfahrensgebühr 3307
- anzurechnen auf geschäftsgebühr - ?? richtig oder andersherum

dann abgabe an streitiges verfahren:
protokoll. der eine zahlt 2/3, der andere 1/2 der kosten
streitwertfestsetzung. vergleichsgebühren werden gegeneinander aufgehoben.

also:
1,3 verfahrensgebühr 3100 +
1,2 terminsgebühr 3104

habe jetzt noch was zum bgh urteil gelesen.

könnte ich nicht meine 0,5 auf geschäftsgebühr anrechen +
hälfte der verfahrensgebühr nehmen und ein sätzchen hinzufügen, dass die entstehung der außergerichtlichen kosten anwaltlich versichert wird????

wieso steht denn überall nur was zur klägerseite und geschäftsgebühr und was ist mit dem rest?
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