Kurze Frage:
Wenn ein Verhandlungstermin (im Berufungsverfahren, wir sind Berufungskläger) anberaumt wurde,
- zu dem letztendlich nur mein Chef gegangen ist,
- aber der RA von der Gegenseite nicht erschienen ist,
- der Richter "netterweise" meinen Chef darauf hingewiesen hat, dass er auch im Wege eines Versäumnisurteils der Berufung nicht in vollem Umfange stattgeben und das erstinstanzliche Urteil nicht vollumfänglich aufheben könne und werde, da ein Mitverschulden unseres Mandanten, der verklagt wurde, von 30 bis 40 % besteht
- und daraufhin mein Chef nun keine entsprechenden Anträge gestellt hat,
IST DANN TROTZDEM FÜR UNS EINE TERMINSGEBÜHR ENTSTANDEN?
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)