Änderung der Verhältniss bei PKH

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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steffi_sugar
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#1

15.12.2008, 14:18

Hallo Ihr Überschlauen. Sitze mal wieder auf dem Trockenen. Meine Chefin will folgendes wissen:

einer unserer Mandanten hatte vor geraumer Zeit PKH bewilligt bekommen. Damals war er Single, zwischenzeitlich hat er geheiratet. Kann sich das, und wenn ja, inwieweit auf die PKH auswirken? Wird das Vermögen seiner Partnerin mit angerechnet?

LG und Danke schön.
Steffi
steffi_sugar
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#2

15.12.2008, 14:40

Kann mir denn keiner helfen?
Ernie

#3

15.12.2008, 14:42

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, dass jederzeit, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse verändern, auch eine entsprechende Mitteilung an das PKH-bewilligende Gericht gehen muss.
Hast Du kein PKH-Formular vorliegen? Da müsste das eigentlich drin stehen.
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Smilie
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#4

15.12.2008, 14:44

Also entweder teilst Du das dem Gericht mit - und reichst nen neuen Antrag ein - oder das Gericht prüft sowieso nach ner Weile nochmal nach, ob sich die Voraussetzungen geändert haben, und dann kommts eh raus + Ärger, weil ihrs nicht mitgeteilt habt.
Wird das Vermögen seiner Partnerin mit angerechnet?
unter Umständen ja, ich weiß aber nicht, wie das bei Gericht berechnet wird.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

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Francis
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#5

15.12.2008, 14:44

Na ja, aber eigentlich ändern sich durch eine Heirat ja nicht zwangsläufig die wirtschaftlichen Verhältnisse? Man kann ja mitteilen, dass man geheiratet hat, wenn die was genaues wissen wollen, werden die sich schon regen.
Davy Jones’ Locker
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#6

15.12.2008, 14:49

Das Vermögen wird nicht draufgerechner. Durch die Heirat hat er eine Person mehr zu berücksichtigen, d.h. es kann ein Betrag von derzeit 386 € bei der Berechnung angerechnet werden, so dass unter Umständen angeordnete Ratenzahlungen entfallen. Je nach Einkommen der Ehefrau entfällt aber auch diese Anrechnung, so dass sich nichts ändert.
steffi_sugar
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#7

15.12.2008, 15:01

Und in welcher Form teile ich die Änderungen dem Gericht mit? Das Formular ist mir bekannt, kann ich aber auch einen Schriftsatz fertigen, in dem ich erkläre, welche Änderungen eingetreten sind und die Formulare nach § 120 IV ZPO nebst Belegen beifüge? Oder ist das dem Gericht zu unübersichtlich?
Davy Jones’ Locker
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#8

15.12.2008, 15:10

Ausgefülltes ZP1a, mit kurzem Anschreiben reicht. Zahlt der Mandant denn überhaupt im Moment Raten?
steffi_sugar
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#9

15.12.2008, 15:17

Ja, monatlich 30 EUR auf Grundlage einer Entscheidung aus 2005.

Was ist ein ZPa1? Das Formular zur PKH-Überprüfung? Das läge mir vollständig ausgefüllt vor.
Davy Jones’ Locker
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#10

15.12.2008, 15:19

Das ist das PKH-Formular (zumindest in NRW).
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