Einen fröhlichen Freitag zusammen!
Ich habe ein Problem mit folgendem Sachverhalt:
Wir haben einen Geschädigten in einer Strafsache vertreten, und zwar schon im Vorverfahren. Im Prozeß wurde unser Mandant als Nebenkläger zugelassen, wir allerdings nicht beigeordnet.
Im Laufe des Verfahrens haben wir noch einen Adhäsionsantrag gestellt. Über diesen wurde sich verglichen.
Der Angeklagte wurde dann verdonnert:
1. einen entsprechenden Geldbetrag zu zahlen und
2. die dem Nebenkläger notwendigen Auslagen an den Nebenkläger zu bezahlen.
Gebühren??? Vielleicht so?
Nr. 4100
Nr. 4104
Nr. 4106
Nr. 4108
Nr. 4143
Nr. 1000, 1003
Weiß jemand, wie ich den Einleitungstext zu formulieren habe?
Vielleicht: ... beantragen wir, die nachstehend berechneten Kosten im Namen des Nebenklägers gegen den Angeklagten festzusetzen...
Welchen § muß ich angeben?
Vielen Dank jetzt schon mal!!! (Und das wieder mal am Freitag...)
Eure Bürohexe
Kostenfestsetzung Nebenklage...
Ich würde genau so abrechnen. Das mit dem Text ist auch in Ordnung, denke ich. § geb ich keinen an, der Text reicht.
Habe folgendes Problem:
Als Vertreter der Nebenklägerin tätig gewesen. In I. Instanz wurde Täter verurteilt.
Kosten wie folgt festsetzen lassen:
Grundgebühr
Verfahrensgebühr
Terminsgebühr
Kopierkosten
Postpauschale
19 % MwSt
So weit so gut. Täter hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Wir also in II. Instanz wieder Vertreter der Nebenklägerin. Im Termin hat der Angeklagte seine Berufung zurückgenommen.
Kostenfestsetzung für II. Instanz beantragt:
Verfahrensgebühr 4124
Terminsgebühr 4126
Fahrtkosten 7003
Abwesenheitsgeld 7005
Parkgebühren 7006
Postpauschale
19 % MwSt
Na und jetzt kommt's: In meiner Abrechnung wird eine Postpauschale von 60,00 EURO angezeigt.
Häh, was soll das denn???? Habe ich da was übersehen?????? Postpauschale sind doch immer höchstens 20,00 EURO gewesen.
Als Vertreter der Nebenklägerin tätig gewesen. In I. Instanz wurde Täter verurteilt.
Kosten wie folgt festsetzen lassen:
Grundgebühr
Verfahrensgebühr
Terminsgebühr
Kopierkosten
Postpauschale
19 % MwSt
So weit so gut. Täter hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Wir also in II. Instanz wieder Vertreter der Nebenklägerin. Im Termin hat der Angeklagte seine Berufung zurückgenommen.
Kostenfestsetzung für II. Instanz beantragt:
Verfahrensgebühr 4124
Terminsgebühr 4126
Fahrtkosten 7003
Abwesenheitsgeld 7005
Parkgebühren 7006
Postpauschale
19 % MwSt
Na und jetzt kommt's: In meiner Abrechnung wird eine Postpauschale von 60,00 EURO angezeigt.
Häh, was soll das denn???? Habe ich da was übersehen?????? Postpauschale sind doch immer höchstens 20,00 EURO gewesen.
Mancher wartet bis die Zeit sich wandelt, mancher andere
sieht die Chance und handelt!
Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!
sieht die Chance und handelt!
Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!