2 Verfahren werden durch Vergleich beendet

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Jay
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#1

10.12.2008, 08:31

Hallo an alle!

Haben zwei anhängige Verfahren. Haben für Mandantin einmal € 5.500,00 und einmal € 15.900,00 eingeklagt. Nun fand im ersten Verfahren Verhandlung statt (GW: € 5.500,00), in dem ein widerruflicher Vergleich geschlossen wurde, dass Beklagte zur Abgeltung beider Verfahren € 6.000,00 zahlt. Im zweiten Verfahren werden wir wohl die Klage bei Rechtskraft des Vergleiches zurücknehmen.

Ist es richtig, wenn ich die Verfahren dann wie folgt abrechne?

1. Verfahren:

GW: € 5.500,00
1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
GW: € 21.400,00
1,0 Einigungsgebühr
Auslagen
Mehrwertsteuer


2. Verfahren:

GW: € 15.900,00
1,3 Verfahrensgebühr
Auslagen
Mehrwertsteuer
StineP

#2

10.12.2008, 08:31

Japp - genau so würde ich das auch machen. Lediglich die EG über Gesamtwert.
Tigra
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#3

10.12.2008, 08:34

aber eigtl. wurde doch im termin auch über die zweite sache verhandelt oder???
gibt es da nicht für das zweite verfahre noch eine TG?
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Jay
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#4

10.12.2008, 08:49

Ich dachte auch erst, dass es ne Terminsgebühr für das zweite Verfahren geben würde, bin mir aber nicht sicher.
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#5

10.12.2008, 10:15

aber eigtl. wurde doch im termin auch über die zweite sache verhandelt oder???
gibt es da nicht für das zweite verfahre noch eine TG?
deshalb wird ja die TG aus dem addierten SW berechnet.
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#6

10.12.2008, 13:33

Aber ich hab doch jetzt nur die Einigungsgebühr aus dem Gesamtstreitwert. :?:
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#7

10.12.2008, 14:10

ist ja auch richtig - in dem Verfahren, in dem der Vergleich geschlossen wurde.
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#8

10.12.2008, 14:12

Und bekomm ich dann für das zweite Verfahren noch eine TG wie von Tigra angesprochen (und von mir auch in Erwägung gezogen) oder nicht?
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#9

10.12.2008, 14:52

Nein, die hast Du ja schon in dem Verfahren "mitberechnet" (durch addierten GW), in dem der Termin war.
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#10

10.12.2008, 14:59

Ok, alles klar ich glaub ich versteh jetz auch warum...

Danke schön und noch einen schönen Nachmittag!!
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