Abrechnung Entwurf notarieller Vertrag nach RVG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Blackpowder
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#1

27.02.2007, 16:08

Hallo Leute,

habe eine Akte bei mir auf dem Tisch liegen, die ich abrechnen soll.

Sachverhalt:

Unsere beiden Mandanten (Geschwister) und die beiden Gegner(Geschwister) sind zusammen als Eigentümer eines ehemaligen Gewerbegrundstückes eingetragen. Wegen dieses Grundstückes gab es in der Vergangenheit mehrere Gerichtsprozesse, Anträge auf Teilungsversteigerungen etc.

Nun hat man sich geeinigt, dass unsere Mandanten das Grundstück von den Gegnern kaufen. Hierfür hat mein Chef einen Entwurf für den Kaufvertrag gemacht, der beim Notariat geschlossen werden sollte.
Nun haben die Gegner noch Klärungsbedarf angemeldet, weshalb die Frist zur Annahme des Vertrags erstmals Ende Januar nach Auftrag der Mandanten bis Ende Februar durch meinen Chef verlängert wurde. Da die Gegenseite noch Rücksprache mit Ihrem Steuerberater halten musste, wurde haute nochmals Verlängerung bis Ende März beantragt.

Abrechnungsfrage:
Habe von meinem Chef den Auftrag bekommen, mir über diese Sache wegen der Abrechnung Gedanken zu machen. Mein Chef ist der Auffassung, dass er für jede Verlängerung der Annahmefrist eine Gebühr zu beanspruchen hat. Ich jedoch gehe eher davon aus, dass die ganze Angelegenheit durch die Geschäftsgebühr und Einigungsgebühr abgegolten ist.

Hatte so etwas noch nicht auf dem Tisch und hoffe, dass ihr mir hier weiterhelfen könnt. Vielen Dank dafür schon mal im Voraus.

Viele Grüße und schönen Feierabend schon einmal.
Micki
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#2

27.02.2007, 16:36

Hallo Blackpowder,

ich würde hier auch nur eine Geschäftsgebühr und eine Einigungsgebühr ansetzen.

Was nimmst Du denn für einen Streitwert? Den Kaufpreis für das Grundstück?
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Pepsi
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#3

27.02.2007, 20:33

jo GW müsste der Kaufpreis sein.. für jede weitere Verlängerung gibts keine extra Gebühr, schon gar nicht wegen § 15 RVG oder so ähnlich
Anna-Lena
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#4

27.02.2007, 23:30

Habt ihr die Frist selbst verlängert = Akte bis Ende März auf Wiedervorlage gelegt,
oder
habt ihr irgendwo (bei Gericht?) einen Antrag auf Verlängerung gestellt?
Wobei sich daraus die Frage ergäbe, ob dies einen "echten" Antrag darstellen würde, der abrechnungsfähig ist, und wie der Antrag denn ausgesehen bzw. was er beinhaltet hat.

LG
Anna

(Au weia, einer Deitsch - man möge mir angesichts der fortgeschrittenen Stunde verzeihen ;))
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