Beratungshilfe - PKH - Anrechnung Geschäftsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Smilie
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#11

04.12.2008, 15:46

Bitte - null Problemo :-) Geht mir auch manchmal so ;-)
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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jojo
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#12

05.12.2008, 13:03

Ich würde mal sagen: Hier ist keine Geschäftsgebühr entstanden, da die Gebühr für die Beratungshilfe entstanden ist.

Eine Kürzung der Verfahrensgebühr findet nicht statt, lediglich eine Anrechnung der 35,00.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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