Kostenfestsetzung Nichtzulassungsbeschwerde

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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_Nina_
Foren-Praktikant(in)
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#1

02.12.2008, 15:56

Hallo!

Komme irgendwie mit den bereits geschriebenen Beiträgen nicht weiter.
Wie ich jetzt gelesen habe, kann ich zusätzlich eine Gebühr nach Nr. 3400 VV RVG abrechnen.
Kann ich diese auch mmit festsetzen lassen oder ist diese vom Mdt zu tragen?

LG Nina
gkutes

#2

02.12.2008, 16:02

also so ausm bauch raus, sehe ich keinen Grund, warum das der gegner zahlen sollte...
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gabrielle
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#3

03.12.2008, 09:17

was steht denn im Beschluss von der Nichtzulassungsbeschwerde? Ist dort keine Kostenregelung. Meist ist doch bei Abweisung der Nichtzulassungsbeschwerde auch die Kostenlast beim Beschwerdeführer, in dem Fall dann nicht festsetzungsfähig, allenfalls gegen die eigene Partei.

LG gabrielle
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