EA-Verfahren + Hauptsacheverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Melanie
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#1

03.12.2008, 08:50

Hallo,
wenn ein EA-Verfahren und das Hauptsacheverfahren in einer Verhandlung abgehandelt wurden, kann ich dann jeweils für jedes Verfahren gesondert die Terminsgebühr berechnen? Sind ja kostenrechtlich zwei gesonderte Verfahren.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
susannen aus s.

#2

03.12.2008, 09:04

Jawoll, das kannst du!!!
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gabrielle
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#3

03.12.2008, 09:05

habe mal bei "Enders" nachgeschaut. Der sagt, in diesem Fall würden folgende Gebühren anfallen:

EV-Verfahren:
GW: € ...
1,3 Verfahrensgebühr
Auslagen u. USt

Hauptsache:
GW: € ...
1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
Auslagen u. USt.

Es kann sein, dass die Gegenstandswerte verschieden sind, im Hauptsacheverfahren sind sie meist höher angesetzt, als im Eilverfahren.

LG wicca
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Melanie
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#4

03.12.2008, 09:56

gabrielle, den Enders habe ich auch. Dort kann ich aber nichts finden. Wo steht das?
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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maci
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#5

03.12.2008, 10:06

Und wie siehts bei der Einigungsgebühr aus? Kann ich die auch im EA -Verfahren nehmen?
[color=#408080]"Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen Anwalt brauchen, dann brauchen Sie ihn ganz bestimmt"[/color]
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Melanie
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#6

03.12.2008, 10:16

Genau das frage ich mich auch.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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