Hallo,
wenn ein EA-Verfahren und das Hauptsacheverfahren in einer Verhandlung abgehandelt wurden, kann ich dann jeweils für jedes Verfahren gesondert die Terminsgebühr berechnen? Sind ja kostenrechtlich zwei gesonderte Verfahren.
EA-Verfahren + Hauptsacheverfahren
- gabrielle
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1051
- Registriert: 19.11.2008, 15:27
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
habe mal bei "Enders" nachgeschaut. Der sagt, in diesem Fall würden folgende Gebühren anfallen:
EV-Verfahren:
GW: € ...
1,3 Verfahrensgebühr
Auslagen u. USt
Hauptsache:
GW: € ...
1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
Auslagen u. USt.
Es kann sein, dass die Gegenstandswerte verschieden sind, im Hauptsacheverfahren sind sie meist höher angesetzt, als im Eilverfahren.
LG wicca
EV-Verfahren:
GW: € ...
1,3 Verfahrensgebühr
Auslagen u. USt
Hauptsache:
GW: € ...
1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
Auslagen u. USt.
Es kann sein, dass die Gegenstandswerte verschieden sind, im Hauptsacheverfahren sind sie meist höher angesetzt, als im Eilverfahren.
LG wicca