Fällt eine Terminsgebühr an?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Silke76
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#1

28.11.2008, 10:38

Hallo allerseits, habe folgende Angelegenheit zum Abrechnen vorliegen:
Unser Mandant kam mit der Anspruchsbegründung der Gegenseite zu uns, in der Anspruchsbegründung hatte die Gegenseite € 1.200,00 zzgl. 11,9 % Zinsen sowie außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von € 181,50 abzgl. am 10.02.2008 bereits gezahlter € 1.200,00 geltend gemacht. Das Gericht ordnet das schriftliche Vorverfahren zur Vorbereitung des Haupttermines an. Hierauf gehen Schriftsätze unsererseits sowie von der Gegenseite ans Gericht, es wird Termin bestimmt auf 15.12.08. Nunmehr nehmen wir den von unserem Mandanten eingelegten Widerspruch zurück.
Was kann ich hier jetzt abrechnen?

Streitwert: € 181,50
1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr

Ist die 1,2 Terminsgebühr gerechtfertigt oder nicht?
Gruss Silke76
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#2

28.11.2008, 10:41

Ich glaube nicht, bin mir aber nich 100%ig sicher.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
gkutes

#3

28.11.2008, 10:46

nein, hier gibt es definitiv KEINE Terminsgebühr
turmalin
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#4

28.11.2008, 10:46

TG ist gerechtfertigt nach Vorbem. 3 Abs. 3. Habt ihr mit der Gegenseite telefoniert und ggf. sogar ne BEsprechung durchgeführt? Dann ja, anderenfalls nein.
Silke76
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#5

28.11.2008, 10:52

Nein mit der Gegenseite haben wir nicht telefoniert
Gruss Silke76
zenzi75
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#6

28.11.2008, 10:54

nein, hier gibt es definitiv KEINE Terminsgebühr
:zustimm
Findik
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#7

28.11.2008, 10:55

Ich bin auch der Meinung, dass es hier keine Terminsgebühr gibt. Der Anwalt hat ja weder eine Besprechung mit dem Gegner geführt und ein Termin wurde auch nicht wahrgenommen.
Liebe Grüße
Findik

[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
Maria85
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#8

28.11.2008, 10:59

Ich würde eine Terminsgebühr in Rechnung stellen. Das schrifltiche Vorverfahren wurde angeordnet und es wurde ja auch schrifltich verhandelt, also TG - JA!
Nr 3104 Abs. 1 Ziffer 1
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Nayra
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#9

28.11.2008, 11:24

Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 bezieht sich aber darauf, dass in dem Verfahren eine Entscheidung durch das Gericht ergangen ist und die Partein auf die mündliche Verhandlung verzichtet haben.
Das ist hier ja nicht der Fall. Hier wurde der Widerspruch ja zurückgenommen.

Bei mir gäbs keine Terminsgebühr
[size=75][color=#FF00FF][b]Die Menschen scheinen die Sprache
nicht empfangen zu haben,
um die Gedanken zu verbergen,
sondern um zu verbergen,
dass sie keine Gedanken haben.[/b][/color][/size]

[img]http://www.hellokittyfan.info/hello-kitty/hello-kitty-1.jpg[/img]
gkutes

#10

28.11.2008, 11:34

als maria.... das solltest du noch mal überdenken. In 3104 (1) 1 steht nichts von verhandeln.
Und überhaupt würde deine Aussage ja bedeuten, dann man dann so gut wie immer eine TG bekommen würde.
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