Bitte ganz dringend! Kosten bei Vergleich

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
rosa

#11

27.11.2008, 14:00

Smilie, :zustimm
alleine im "kurzen satz" stehts schon drin. mehr beweise findest du dann im kommentar aber auch dort nur unter 1003!!!
k@thy
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 18
Registriert: 19.08.2008, 10:25
Wohnort: München

#12

27.11.2008, 14:01

hm aber warum bleibt die höhe der gebühr gleich, wenn der vergleich nur zwischen den parteien und später nur zur protokollierung dem gericht vorgelegt wird?

ich weiß total nervig aber die lieben mandten und chef!!!!
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#13

27.11.2008, 14:04

außergerichtlich gibt es mehr Gebühren, um einen Anreiz zu schaffen, die Sache ohne Gericht zu klären.

Wenn aber ein Verfahren anhängig ist, vermindern sich die Gebühren eben... egal ob gerichtlicher oder außergerichtlicher Vergleich.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
rosa

#14

27.11.2008, 14:15

hm aber warum bleibt die höhe der gebühr gleich, wenn der vergleich nur zwischen den parteien und später nur zur protokollierung dem gericht vorgelegt wird?
guck ma im kommentar. da findest du das gut!
guck ma das gericht muss den vergleich ja protokollieren, ist ja dann ein "gerichtlicher" vergleich! nur weil die den jetzt nich vor gericht in der mündlichen verhandlung geschlossen haben sondern einfach ma so nebenher und das dann dem gericht mitteilen, wird die sache ja nich plötzlich außergerichtlich.
anders wärs, wenn ihr die klage zurück nehmt und euch DANN einigt, dann geht es nich mehr um anhängige ansprüche. verstehst du?
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#15

27.11.2008, 14:18

:good besser könnte ich es auch nicht erklären.

Die Gebühr ermäßigt sich, weil Du das Gericht ja in Anspruch nimmst, um den Vergleich zu protokollieren. Ob der nun in der mündlichen Verhandlung oder "nebenbei" geschlossen wurde, spielt keine Rolle.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
k@thy
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 18
Registriert: 19.08.2008, 10:25
Wohnort: München

#16

27.11.2008, 14:22

ich weiß es ja, muss es eben nur ausreichend der mandantschaft und der chefin erklären und die wollen halt §§§ - so wie anwälte eben sind!!!

aber sollen sie selber im kommentar nachsehen ich hab jetzt genug!

*gg* aber euch danke ich vielmals!!!
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#17

27.11.2008, 14:25

also mehr §§ als 1003 VV RVG kann ich echt nicht bieten.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#18

27.11.2008, 18:06

Smilie hat geschrieben:also mehr §§ als 1003 VV RVG kann ich echt nicht bieten.
Mehr braucht man auch nicht bieten... :wink:
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Antworten