Streitwertverzichtserklärung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
mellimaus
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#11

22.02.2007, 10:27

genau, die gegenseite hat so einen antrag gestellt, um die kosten so gering wie möglich zu halten. und jetzt wollte mein chef sowas auch machen und wollte gern wissen, wie so ein Antrag aussieht, was rein muß. er hat nämlich auch nichts gefunden :wink:
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#12

22.02.2007, 10:39

genau, die gegenseite hat so nen antrag gestellt, um die kosten so gering wie möglich zu halten. jetzt hat mein chef überlegt, auch so einen antrag zu stellen und wollt gern wissen, was da rein muß usw. er hat selber nämlich auch nix gefunden :wink:
Gast

#13

22.02.2007, 10:41

was wollte Dein Chef jetzt auch machen??? Den reduzierten Kostenantrag???

:wirr
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#14

22.02.2007, 12:02

ich weiß es auch nich so genau. der is schon wieder außer haus. aber so hat er es mir gesagt :?
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#15

22.02.2007, 14:25

na dann habt ihr doch n Antrag, wenn die Gegenseite das schon beantragt hat, braucht ihr doch eigentlich nur zustimmen oder?!
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#16

22.02.2007, 14:38

tja, würd ich auch sagen. keene ahnung, du. chefchen is immer noch außer haus, konnt noch nich fragen. würde auch einfach zustimmen, is doch am einfachsten.
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Curry
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#17

22.02.2007, 14:45

Ich kann immer noch nicht nachvollziehen, wie man darauf eingehen kann. Wir wollen doch auch ein bisschen Geld verdienen!
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#18

22.02.2007, 14:50

geb dir da vollkommen recht, würd auch nich drauf verzichten!!! werd ihn auch nochmal fragen, sobald er wieder ins büro schneit...
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#19

23.02.2007, 12:50

sorry, hab grad vom arbeitsgericht was bekommen. heißt nicht streitwertverzichtserklärung, sondern Streitwertabsichtserklärung . schlauer bin ich trotzdem nich. gericht hat für jeden Antrag der GEgenseite einen streitwert festgesetzt und dann steht drunter, ob statt dieser Absichtserklärung einer förmlicher beschluß erforderlich sein soll.

hä??? kann mir da jemand helfen?
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Curry
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#20

23.02.2007, 12:55

Okay, ich verstehe das jetzt so:

Eine Streitwertabsichtserklärung ist eine Erklärung des Gerichts, wie dieses den Streitwert festsetzen würde, wenn Streitwertfestsetzung beantragt wird.

Bei uns steht eigentlich immer nur "Streitwert im Falle einer Streitwertfestsetzung: ... €"

Wenn euch das so ausreicht, braucht ihr meiner Meinung nach keinen extra Beschluss.
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