Ich habe eine recht knifflige Bußgeldsache zum Abrechnen auf dem Tisch. Folgender Sachverhalt: Bußgeldbescheid ergeht, wir legen Einspruch ein. Es wird ein Termin anberaumt, zu dem der Mandant nicht erscheint. Es ergeht ein Urteil, in welchem der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verworfen wird. Wir legen gegen dieses Urteil Rechtsbeschwerde ein und beantragen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Der Antrag auf Wiedereinsetzung wird als unzulässig verworfen. Hiergegen legen wir Beschwerde ein. Der Beschwerde wird stattgegeben.
Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt unser Mandant (bzw. dessen RSV), die Kosten der Beschwerde trägt die Staatskasse.
Wie würdet Ihr abrechnen? Wie ist das generell mit Beschwerden in Bußgeldsachen? Da komme ich irgendwie immer wieder ins Schwimmen...
Liebe Grüße, Bürohexe