Auslagenerstattung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
mellimaus
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#1

21.02.2007, 16:36

hey ihr,
hab da mal ne doofe frage :wink:

haben ein gerichtliches verfahren gehabt, kosten wurden gequotelt und die gegenseite hat sich selbst vertreten. alles was sie jetzt in rechnung stellt, sind bei ihr entstandene Auslagen in Höhe von 15,00 €, kann sie aber nicht nachweisen.

ich denke, sie muß die 15,00 € nachweisen und wir müssen ihrer kostenaufstellung nicht zustimmen? was denkt ihr?

danke im voraus
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wifey
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#2

21.02.2007, 20:55

Hallo mellimaus,

also ich würde auch darauf bestehen, dass die Kosten nachgewiesen werden müssen. OK 15,00 Euro sind nicht die Welt - aber trotzdem. Wofür sollen die 15 Euro denn gewesen sein?
Viele Grüße

ich
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Sandra S.
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#3

21.02.2007, 21:30

:zustimm
Liebe Grüße
von Sandra
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Pepsi
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#4

21.02.2007, 22:41

jo wofür sollen die gewesen sein? Postauslagen/Papier oder was?
mellimaus
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#5

22.02.2007, 10:02

hey ihr,
gute frage, die gute frau sagt für kopien, porto-, Fax- und telefonkosten. zumal wir in unserem kostenfestsetzungsantrag nur auslagen in höhe von ca. 7,00 € ansetzen konnten. :evil:
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Sandra S.
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#6

22.02.2007, 19:03

Da würde ich aber trotzdem auf ner Aufstellung bestehen: Was wurde kopiert, für wen und warum? Mit wem wurde wann telefoniert? Wie lange? Was wurde wem gefaxt?

Ich denke, die 15,00 € gehen schon in Ordnung, aber wenns die Gegenseite nur pauschal ansetzt ohne Nachweis, würde ich das auch erstmal bestreiten.
Liebe Grüße
von Sandra
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Pepsi
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#7

22.02.2007, 21:13

:zustimm
Bärchen

#8

23.02.2007, 08:15

15,00 € für u.a. Kopierkosten? Das muss ja ne Akte sein. Die ersten 100 Kopien sind ja kostenlos. Kopiekosten zur Unterrichtung des Auftraggebers - fällt weg. Ermittlungsakte? Wahrscheinlich eher nicht, da wahrscheinlich Zivilverfahren...

Telefonkosten und Faxkosten sind eigentlich mit der Pauschale "Post- und Telekommunikationsentgelte" abgegolten!

Also bleiben eigentlich nur noch Portokosten. Ist das eine langwierige Sache gewesen? Für die Unterrichtung des Auftraggebers fallen ja schon mal keine Kosten an, da er selbst der Auftraggeber war. Ansonsten bleibt ja da fast nur noch das Porti für die SS ans Gericht und vielleicht Schr. an euch. Wir machen hier fast alles per Fax (außer ans Gericht), damit wir die Kosten "klein" halten und es geht einfach schneller.

Ich würde auch eine Aufstellung anfordern.
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Pepsi
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#9

23.02.2007, 08:23

ich glaub du verstehst das falsch, die Gegenseite war kein Anwalt!! und als Normalsterblicher kann man eigentlich nur das abrechnen, was einem auch tatsächlich entstanden ist..

also wieviel Kopien hat sie gemacht, habt ihr n Fax von ihr in der Akte?

aber da es nur 15 € sind würd ich sie durchgehen lassen.. ich fänds albern da jetzt Nachweise zu verlangen.. hätte sie nicht auch noch Fahrtkosten geltend machen können..
Bärchen

#10

23.02.2007, 08:33

Ach so,... war für mich nicht ganz ersichtlich.

Stimmt, dann könnte das hinkommen. Trotzdem würde ich eine Aufstellung haben wollen um nachzuvollziehen, welche Ansätze z.B. für Kopiekosten genommen wurden und so
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