Hallo!
Ich habe zum ersten mal den Fall mit zwei Auftraggebern. Wir haben MB beantragt, nach Widerspruch gerichtliches Verfahren betrieben und durch VU beendet. Wie rechne ich das im KFA ab? bzw. wo setze ich ne Erhöhungsbebühr an? ich hab keinen plan
vielen dank
grüße
wimo
KFA bei zwei Auftraggebern
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Hallo.
Erhöhungsgebühr gibt es nur bei der Verfahrensgebühr. Für die 0,5 Terminsgebühr für VU gibt es die nicht.
Du rechnest also ab:
1,3 Verfahrensgebühr nach 3100 nebst 0,3 Erhöhungsgebühr nach 1008, also 1,6 Verfahrensgebühr (MB-Gebühr geht darin ja auf,
0,5 Terminsgebühr nach 3105
2 x Auslagen (Mahnverfahren und Klagverfahren)
USt
GKV
(Aber aufpassen mit evtl. Anrechnung wg. außergerichtlicher Tätigkeit)
Erhöhungsgebühr gibt es nur bei der Verfahrensgebühr. Für die 0,5 Terminsgebühr für VU gibt es die nicht.
Du rechnest also ab:
1,3 Verfahrensgebühr nach 3100 nebst 0,3 Erhöhungsgebühr nach 1008, also 1,6 Verfahrensgebühr (MB-Gebühr geht darin ja auf,
0,5 Terminsgebühr nach 3105
2 x Auslagen (Mahnverfahren und Klagverfahren)
USt
GKV
(Aber aufpassen mit evtl. Anrechnung wg. außergerichtlicher Tätigkeit)