KFA bei zwei Auftraggebern

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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wimo52
Foren-Praktikant(in)
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#1

25.11.2008, 18:12

Hallo!
Ich habe zum ersten mal den Fall mit zwei Auftraggebern. Wir haben MB beantragt, nach Widerspruch gerichtliches Verfahren betrieben und durch VU beendet. Wie rechne ich das im KFA ab? bzw. wo setze ich ne Erhöhungsbebühr an? ich hab keinen plan :-(

vielen dank
grüße
wimo
Micsi11
Daueraktenbearbeiter(in)
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#2

25.11.2008, 18:35

Hallo.

Erhöhungsgebühr gibt es nur bei der Verfahrensgebühr. Für die 0,5 Terminsgebühr für VU gibt es die nicht.
Du rechnest also ab:

1,3 Verfahrensgebühr nach 3100 nebst 0,3 Erhöhungsgebühr nach 1008, also 1,6 Verfahrensgebühr (MB-Gebühr geht darin ja auf,
0,5 Terminsgebühr nach 3105
2 x Auslagen (Mahnverfahren und Klagverfahren)
USt
GKV

(Aber aufpassen mit evtl. Anrechnung wg. außergerichtlicher Tätigkeit)
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