Gegenstandswert bei einer Ehescheidung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
schneideris
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#11

25.11.2008, 10:32

Hi, ich habe vielleicht noch einen kleinen Hinweis für den Mindeststreitwert: "Der Streitwert darf in den in Satz 1 genannten Fällen nicht unter 2.000 Euro angenommen werden." D.h. ist das Nettoeinkommen bei Arbeitslosigkeit unter 2.000,00 EUR, kommt obige Regelung (§ 48 GKG) zur Anwendung.
Gut schaff
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Findik
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#12

25.11.2008, 10:51

danke schneideris
Liebe Grüße
Findik

[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
Findik
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#13

25.11.2008, 10:53

pepsi: Naja ich muss eine Vorschussrechnung ans Gericht machen und weiß nicht welchen GW ich nehmen soll. Ich weiß ja das dreimonatige Nettoeinkommen beider Ehegatten, aber die Ehefrau bekommt ja noch Kindergeld. Ob ich das mit einrechnen, abziehen oder was auch immer machen soll, das ist meine Frage.
Liebe Grüße
Findik

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Adora Belle
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#14

25.11.2008, 11:23

@Findik:

Schau mal hier

http://www.rechtsanwalt-ecker.de/kosten.html

Es wird vom Nettoeinkommen eine Unterhaltspauschale pro Kind subtrahiert (meist 250 oder 300 EUR). Kindergeld gehört zum Einkommen und wird addiert. Soweit die Theorie. Ich habe das in der Praxis aber noch nicht erlebt. Meist gibt der Antragsteller einen Gegenstandswert an und der wird vom Gericht unbesehen übernommen.
Findik
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#15

25.11.2008, 11:38

@Adora Belle: Vielen Dank. Das hilft mir auf jeden Fall weiter. Ist auch ziemlich gut erklärt :D .
Liebe Grüße
Findik

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