Wie hoch sind die Kosten bei Pflichtverteidigung in folgender Konstellation:
- keine vorprozessuale außergerichtliche Tätigkeit
- 2 Verhandlungstermine
- am Amtsgericht
Danke
Kosten Pflichtverteidigung
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
- LuzZi
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4100 132,-- €
4106 112,-- €
4108 184,-- € x 2
7002 20,-- €
7008
Standardgebühren ohne Haftzuschlag!
Kein RVG zur Hand?
4106 112,-- €
4108 184,-- € x 2
7002 20,-- €
7008
Standardgebühren ohne Haftzuschlag!
Kein RVG zur Hand?
Zuletzt geändert von LuzZi am 21.11.2008, 11:52, insgesamt 2-mal geändert.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Ich gehe in dieser Rechnung von Terminen mit über 5 Stunden aus, und, dass es keine Haftsache ist.
Verfahrensgebühr, § 14 I RVG, Nr. 4106 VV 112,00 EUR
Terminsgebühr, § 14 I RVG, Nr. 4108 VV 184,00 EUR
Terminsgebühr, § 14 I RVG, Nr. 4110 VV (Zuschlag bei 5 - 8 h) 92,00 EUR
Terminsgebühr, § 14 I RVG, Nr. 4108 VV 184,00 EUR
Terminsgebühr, § 14 I RVG, Nr. 4110 VV (Zuschlag bei 5 - 8 h) 92,00 EUR
Auslagenpauschale für Post- und
Telekommunikationsdienstleistungen, Nr. 7002 VV 20,00 EUR
Zwischensumme 684,00 EUR
19% Umsatzsteuer (MwSt.) aus 684,00 EUR 129,96 EUR
Endsumme 813,96 EUR
Verfahrensgebühr, § 14 I RVG, Nr. 4106 VV 112,00 EUR
Terminsgebühr, § 14 I RVG, Nr. 4108 VV 184,00 EUR
Terminsgebühr, § 14 I RVG, Nr. 4110 VV (Zuschlag bei 5 - 8 h) 92,00 EUR
Terminsgebühr, § 14 I RVG, Nr. 4108 VV 184,00 EUR
Terminsgebühr, § 14 I RVG, Nr. 4110 VV (Zuschlag bei 5 - 8 h) 92,00 EUR
Auslagenpauschale für Post- und
Telekommunikationsdienstleistungen, Nr. 7002 VV 20,00 EUR
Zwischensumme 684,00 EUR
19% Umsatzsteuer (MwSt.) aus 684,00 EUR 129,96 EUR
Endsumme 813,96 EUR
Keine Haft, kurze Termine (ca. 1 Stunde).
Keine Ahnung vom Kostenrecht in Strafsachen.
Keine Ahnung vom Kostenrecht in Strafsachen.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
- LuzZi
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Dann kannst du meine KN nehmen, die Mwst. kannst ja aber selbst ausrechnen
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
@Mister Black: Siehste, mit 'ner fähigen, gut bezahlten ReFa an deiner Seite, wäre die Anfrage nicht passiert!!!
632,- + 120,08
Danke an alle. Ihr seit echt superschnell.
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LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.