Abrechnung Familienrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
herzi
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#11

19.11.2008, 21:45

Würde mich echt freuen wenn mir jemand helfen könnte!
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#12

20.11.2008, 08:53

herzi hat geschrieben:Würde mich echt freuen wenn mir jemand helfen könnte!
irgendwie steh ich grad etwas auf dem Schlauch... was meinst Du konkret?
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#13

20.11.2008, 15:30

Wenn das keine vom Gericht anberaumten Termine waren, sondern Ihr Euch mit der Gegenseite bei Euch, bei denen oder in der geographischen Mitte im Einkaufszentrum getroffen habt, gibt es dafür nix. Das hatte Dir aber auch @susannen aus s. schon geschrieben. Oder hast Du noch eine andere Frage, die bisher übersehen wurde?
herzi
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#14

21.11.2008, 12:37

Nein das war die Frage! Dann habe ich wohl den eintrag von susannen nicht gesehen!
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#15

22.11.2008, 19:36

Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld entstehen ja nur bei einer Geschäftsreise, d. h.., wenn der RA für die Wahrnehmung des (Orts-)Termins die politische Gemeinde verlassen musste, in der sich seine Kanzlei befindet.

Wenn es sich nicht um gerichtliche Termine und auch nicht um Termine eines Sachverständigen, der vom Gericht in dieser Sache bestellt wurde, handelt, sehe ich keine Grundlage für eine Erstattung der Fahrtkosten und des Abwesenheitsgeldes im Rahmen der PKH-Vergütung.
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#16

22.11.2008, 20:41

online hat geschrieben:Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld entstehen ja nur bei einer Geschäftsreise, d. h.., wenn der RA für die Wahrnehmung des (Orts-)Termins die politische Gemeinde verlassen musste, in der sich seine Kanzlei befindet.

Wenn es sich nicht um gerichtliche Termine und auch nicht um Termine eines Sachverständigen, der vom Gericht in dieser Sache bestellt wurde, handelt, sehe ich keine Grundlage für eine Erstattung der Fahrtkosten und des Abwesenheitsgeldes im Rahmen der PKH-Vergütung.
:zustimm
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