Tach Leute!!!
Also entweder ich kapier das mit dem Suchlauf nicht, oder ich bin heute einfach zu blind, um was zu diesem Thema zu finden...
Meine Frage is, ob ich für den Antrag auf Nachbesserung der eidesstattlichen Versicherung eine Gebühr nach Nr. 3309 VV RVG berechnen kann, oda nich??
Danke schon ma, für eure Hilfen!!
Gebühr nach 3309 für Nachbesserung eV?
Ich habe das mal schnell nachgeschlagen, im RVG für Anfänger steht das unter Rn 1857 ff. Der Antrag auf Neachbesserung/Ergänzung der Angaben im Vermögensverzeichnis löst in der Regel keine gesondere Verfahrensgebühr 3309 aus.
- Schneeweißchen
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Ja, so kenne ich es auch. Habe ich auch schon in mehrmals irgendwo nachgelesen.im RVG für Anfänger steht das unter Rn 1857 ff. Der Antrag auf Neachbesserung/Ergänzung der Angaben im Vermögensverzeichnis löst in der Regel keine gesondere Verfahrensgebühr 3309 aus.
[color=#8040FF]Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]
[color=#40BF00]Das Geheimnis des Erfolges ist die Beständigkeit der Ziele.[/color]
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]
[color=#40BF00]Das Geheimnis des Erfolges ist die Beständigkeit der Ziele.[/color]
- Schneeweißchen
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In Vergütungsrecht von Teubel/Scheungrab heißt es
„Die 0,3 Verfahrensgebühr nach 3309 gilt für das gesamte Verfahren zur Abgabe der e. V.“
Weiter steht hier, dass eine Nachbesserung eines Vermögensverzeichnisses keine gesonderte Gebühr auslöst.
„Die 0,3 Verfahrensgebühr nach 3309 gilt für das gesamte Verfahren zur Abgabe der e. V.“
Weiter steht hier, dass eine Nachbesserung eines Vermögensverzeichnisses keine gesonderte Gebühr auslöst.
[color=#8040FF]Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]
[color=#40BF00]Das Geheimnis des Erfolges ist die Beständigkeit der Ziele.[/color]
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]
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der Meinung, dass es keine neue Gebühr dafür gibt. Es gibt nur eine solche für die nochmalige eidesstattliche Versicherung (wg. Wechsel Arbeitgeber etc.). Für Nachbesserung noch nicht. Sonst hätt ich meine Anwälte schon um "viel" Geld gebracht.