Hab jetzt keine zeit durch zu lesen, aber da steht mit sicherheit dein beleg mit drin
Der BGH hat mit heute veröffentlichtem Urteil vom 07.03.2007 - VIII ZR 86/06 - die bisherige Anrechnungs- und Festsetzungspraxis verworfen!
Demnach wird, soweit Geschäftsgebühr und Verfahrensgebühr zum selben Gegenstand anfallen, nicht die Geschäftsgebühr durch Anrechnung verringert, sondern die zur Festsetzung angemeldete Verfahrensgebühr.
Die Geschäftsgebühr ist in voller Höhe gerichtlich geltend zu machen!
Klageentwurf gefertigt dann außergerichtl. Einigung!
- rena
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Ich glaube, da haben wir aneinander vorbei geredet.
Dass bei Anfall einer 1,3 VG die GG angerechnet wird, ist klar.
Meine Chefin meint aber, dass bei Anfall einer 0,8 VG evtl. keine Anrechnung stattfinden muss....
Dass bei Anfall einer 1,3 VG die GG angerechnet wird, ist klar.
Meine Chefin meint aber, dass bei Anfall einer 0,8 VG evtl. keine Anrechnung stattfinden muss....
- Adora Belle
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Hier, hat der BGH entschieden:
25.09.2008, IX ZR 133/07
LS
Die vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr ist auch auf die verminderte Verfahrensgebühr anteilig anzurechnen.
25.09.2008, IX ZR 133/07
LS
Die vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr ist auch auf die verminderte Verfahrensgebühr anteilig anzurechnen.
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www.bundesgerichtshof.de
Ich hatte dunkel in Erinnerung, daß das gerade erst entschieden wurde. Und daß es im DAV-Anwaltsforum einen Thread dazu gab. Ansonsten kann man auf der BGH-Seite nach Entscheidungsdatum, Aktenzeichen oder Schlagworten suchen.
Ich hatte dunkel in Erinnerung, daß das gerade erst entschieden wurde. Und daß es im DAV-Anwaltsforum einen Thread dazu gab. Ansonsten kann man auf der BGH-Seite nach Entscheidungsdatum, Aktenzeichen oder Schlagworten suchen.