Hallo allerseits, folgender Sachverhalt liegt mir vor:
Mandant kam mit Mahnbescheid, wir haben Widerspruch eingelegt. Hierauf meldete sich der gegnerische RA und es entwickelte sich eine umfangreiche Korrespondenz. Letztendlich wurde eine Einigung herbeigeführt. Was kann ich jetzt abrechnen?
Mein Vorschlag:
05, Verfahrensgebühr Nr. 3307
AP Nr. 7002
1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2400
abzgl. Anrechnung 0,5 Verfahrensgebühr Nr. 3307
1,5 Einigungsgebühr Nr. 1000
AP Nr. 7002
Mwst Nr. 7008
Liege ich damit richtig oder befinde ich mich da auf dem Holzweg?
Abrechnung Widerspruch / Korrespondenz mit Gegenseite
- nephele
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nr. 2400? oder meinst du 2300?
und wenn MB erlassen wurde, dann ist die sache doch anhängig oder? gibts dann nicht nur ne 1,0 EG?
und wenn MB erlassen wurde, dann ist die sache doch anhängig oder? gibts dann nicht nur ne 1,0 EG?
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
- nephele
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ich würd auch noch ne 1,2 TG nehmen, wenn mit dem gegnerischen RA gesprochen wurde
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper