Abrechnung Widerspruch / Korrespondenz mit Gegenseite

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Silke76
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#1

14.11.2008, 09:44

Hallo allerseits, folgender Sachverhalt liegt mir vor:

Mandant kam mit Mahnbescheid, wir haben Widerspruch eingelegt. Hierauf meldete sich der gegnerische RA und es entwickelte sich eine umfangreiche Korrespondenz. Letztendlich wurde eine Einigung herbeigeführt. Was kann ich jetzt abrechnen?
Mein Vorschlag:

05, Verfahrensgebühr Nr. 3307
AP Nr. 7002
1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2400
abzgl. Anrechnung 0,5 Verfahrensgebühr Nr. 3307
1,5 Einigungsgebühr Nr. 1000
AP Nr. 7002
Mwst Nr. 7008

Liege ich damit richtig oder befinde ich mich da auf dem Holzweg?
Gruss Silke76
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nephele
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#2

14.11.2008, 09:46

nr. 2400? oder meinst du 2300?
und wenn MB erlassen wurde, dann ist die sache doch anhängig oder? gibts dann nicht nur ne 1,0 EG?
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Silke76
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#3

14.11.2008, 09:51

Sorry, meine natürlich Nr. 2300.

Da hier MB erlassen wurde und dann erst ne Korrespondenz sowie Einigung stattfand bin ich mir hier nicht sicher wie abgerechnet wird.
Gruss Silke76
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nephele
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#4

14.11.2008, 09:53

ich würd auch noch ne 1,2 TG nehmen, wenn mit dem gegnerischen RA gesprochen wurde
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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dutzi
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#5

14.11.2008, 09:58

Würde auf jeden Fall die 1,0 EG nehmen, ist ja gerichtlich anhängig.

Wie nephele gesagt hat, würde ich auch noch die 1,2 TG mit reinnehmen.
Les dir mal die Vorbemerkung 3 Abs. 3 RVG durch. Danach kannst du auch 1,2 TG abrechnen.
Schöne Grüßle Bild

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Xuka
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#6

14.11.2008, 10:07

Abrechnen kannst du m. E.

0,5 VG für WS
1,2 TG
1,0 EG
PuTe
Silke76
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#7

14.11.2008, 10:08

Ok, da.h. die Abrechnung sähe dann wie folgt aus:

05, Verfahrensgebühr Nr. 3307
1,2 Terminsgebühr Nr. 3104
1,0 Einigungsgebühr Nr. 1000
AP Nr. 7002
Mwst Nr. 7008
Gruss Silke76
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